
Plakatieren von Veranstaltungen
mit DIN-A1-Plakaten
Mit Wirkung zum 01. Juli 2015 ist das Plakatieren von Veranstaltungen in Heidelberg mit DIN-A1-Plakaten neu geregelt worden. Seit diesem Zeitpunkt können für Kleinplakate nur noch die den im Stadtgebiet installierten Plakatträger genutzt werden. Rechtsgrundlage für die Nutzung der Plakatträger ist die Plakatierungssatzung, die am 01. Juli 2015 in Kraft getreten ist.
So beantragt man eine Plakatierungsgenehmigung
Bitte beachten Sie: Die Neuregelung hat zur Folge, dass für die Zeit ab dem 01. Juli 2015 keine straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnisse für Veranstaltungsplakatierungen auf öffentlicher Verkehrsfläche außerhalb des oben beschriebenen Systems mehr erteilt werden können.
Bei Plakaten, die dennoch ab diesem Zeitpunkt unerlaubt auf öffentlicher Verkehrsfläche aufgehängt werden, wird ein Verfahren zur Beseitigung/Untersagung eingeleitet und bei Nichtbefolgung ein Zwangsgeld, ggf. auch wiederholt mit ansteigenden Beträgen, festgesetzt. Da es sich bei dem Verstoß zudem um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wird außerdem ein Bußgeldverfahren eingeleitet.