Plakatieren auf den Kultursäulen
für Heidelberger Kulturschaffende
Auf den Kultursäulen dürfen ausschließlich nicht‑kommerzielle Kulturveranstaltungen beworben werden, die in Heidelberg stattfinden und von Veranstaltenden mit Sitz in Heidelberg durchgeführt werden. Dies umfasst insbesondere alle von der Stadt geförderten oder förderfähigen Kulturinstitutionen sowie private, nicht gewerbliche Kulturanbietenden wie z. B. kulturelle Vereine und Gruppen, Künstlerinnen und Künstler, Stiftungen, Kirchen und Bildungseinrichtungen.
Als kulturelle Veranstaltungen werden insbesondere Konzerte, Ausstellungen, Lesungen, Vorträge, Theater- oder Tanzvorführungen gesehen, dabei muss der kulturell-(künstlerische) Wert deutlich im Vordergrund gegenüber der Geselligkeit, Politik, Bildung, Religion, Sport, Umwelt, Geographie oder Wissenschaft stehen. Die vorgenannte kulturelle Schwerpunktsetzung muss sich auch in der Gestaltung des Plakats widerspiegeln. Imagewerbung oder Werbung zu Marketingzwecken einzelner sind nicht zugelassen.
Es stehen insgesamt 40 Kultursäulen zur Verfügung, die gleichmäßig im Stadtgebiet Heidelberg (Standortliste (39 KB)) verteilt sind.
Die Plakatierung erfolgt nach einem vorgegebenen Dekadenterminplan 2026 (38 KB). Das Veranstaltungsdatum muss innerhalb der Dekade liegen. Wenn der Vorverkauf oder die Anmeldefrist für eine Veranstaltung beworben werden soll, die in einer späteren Dekade stattfindet, bitten wir Sie, den Vorverkaufsstart oder den Anmeldebeginn auf dem Plakat anzugeben.
Die Plakatabgabe erfolgt zu den im Dekadenplan angegebenen Terminen bei:
Ordnungsamt
Frau Buschbacher
Zimmer 2.03
Bergheimer Straße 69
69115 Heidelberg
Ob ein Plakat auf den Kultursäulen plakatiert werden kann, entscheidet das Ordnungsamt.

