Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Ordnungsamt
Bergheimer Str. 69
69115 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-1 79 00
Öffnungszeiten:
Montag 8 bis 12 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr

Amtsleiter Michael Blum
Ordnungsamt
Amtsleiter Michael Blum
Bergheimer Str. 69
69115 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-1 79 00

Bei Park- und Verkehrsverstößen wenden Sie sich bitte an:
verkehrsueberwachung@heidelberg.de des Amts für Mobilität. Bei Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten wenden Sie sich bitte direkt an die Bußgeldstelle
Schmutzecken, Scherben oder wilde Müllablagerungen können per Telefon unter 06221 58-29999, per E-Mail an abfallwirtschaft@heidelberg.de oder über die städtische App Mein Heidelberg gemeldet werden.

Wer aufhört, besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein.
Wenn Sie zufrieden sind, sagen Sie es weiter.
Wenn nicht, sagen Sie es uns:

qualitaetsmanagement.ordnungsamt@heidelberg.de

Ordnungsamt
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Die Einsatzkräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes vor der Mobilen Wache auf der Alten Brücke

Ordnungsamt

Unser Ziel: Sicherheit und Ordnung in unserer Stadt - für alle Heidelberger Bürgerinnen und Bürger

Gemeinsam für ein sicheres Heidelberg

Die Stadt Heidelberg hat die Aufgabe, die Öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Dafür ist in erster Linie und neben dem Polizeivollzugsdienst das städtische Ordnungsamt als Ortspolizeibehörde verantwortlich. Die Stadt Heidelberg kann die Sicherheit allerdings einzig in einer gemeinsam getragenen Verantwortung zusammen mit Politik, Gesellschaft sowie Bürgerinnen und Bürgern erfolgreich gewährleisten.

Das setzt voraus:

  • ein gesellschaftliches Klima, das die Verantwortung aller für die öffentliche Sicherheit bewusster macht und stärker, konsequent wie situationsadäquat fördert
  • eine leistungsfähige, hoch motivierte, personell und sachlich gut geschulte sowie ausgerüstete Ortspolizeibehörde
  • aufgestellt mit einer modernen, effektiven und effizienten Organisationsstruktur

Organisation und Zuständigkeiten des Ordnungsamts

Die Stadt Heidelberg gehört zu den sichersten Städten Deutschlands. Zur Wahrung dieses hohen Sicherheitsniveaus setzen wir uns intensiv mit den Gefahren auseinander, vor denen die Gesellschaft steht und vor denen sie in den nächsten Jahren stehen könnte. Unsere Aufgaben sind dabei vielfältig: Das Team des Ordnungsamts kümmert sich im Rahmen des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) gemeinsam mit der Polizei um Sicherheit und Ordnung, wir sind zuständig für Gewerbe- und Veterinärrecht sowie unter anderem die Lebensmittelüberwachung.

Das Ordnungsamt besteht als Ortspolizeibehörde aus den folgenden klassischen drei polizei- und ordnungsrechtlichen Abteilungen:

Sicherheit und Ordnung
Gewerberechtsabteilung
Veterinärabteilung

Des Weiteren ist dem Ordnungsamt folgendes Sachgebiet zugeordnet:

Sachgebiet Kommunale Kriminalprävention, Plakatierung und Verwaltung

Öffnungszeiten des Ordnungsamtes:

Montag 8 bis 12 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr

Hinweis: Bei Park- und Verkehrsverstößen wenden Sie sich bitte direkt an den Gemeindevollzugsdienst (Mail: Verkehrsueberwachung@Heidelberg.de) des Amts für Mobilität. Bei Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten wenden Sie sich bitte direkt an die Bußgeldstelle.
Schmutzecken, Scherben oder wilde Müllablagerungen können per Telefon unter 06221 58-29999, per E-Mail an abfallwirtschaft@heidelberg.de oder über die städtische App Mein Heidelberg gemeldet werden.

Ausrichtung des Ordnungsamts nach den Grundsätzen der Bürgernahen Polizeiarbeit

Das Ordnungsamt der Stadt Heidelberg ist abteilungsübergreifend nach den Grundsätzen der Bürgernahen Polizeiarbeit ausgerichtet:

  • Bürgerinnen und Bürger müssen als Partner und Beteiligte bei der Verbesserung der Sicherheitsarbeit gewonnen werden
  • Einbindung des Bürgers und die Wahrung der Balance „Freiheitsempfinden“- „Sicherheitsbedürfnis“
  • Prävention ist eine gemeinsame Aufgabe von Staat und Gesellschaft
  • verstärkte Bürger- und Dienstleistungsorientierung
  • dem Vorsorge- statt dem Repressionsgedanken - mehr Bedeutung beizumessen

Alle Mitarbeitenden des Ordnungsamts haben sich im Dienst stets unvoreingenommen, freundlich, taktvoll und wie es seine/ihre Stellung als Angehörige/r des öffentlichen Dienstes erfordert, zu verhalten. Die Mitarbeitenden sollen in erster Linie dienstleistungsorientiert mit Fingerspitzengefühl beraten und bürgerfreundlich auftreten. Das Ordnungsamt soll hierbei seitens der Bürgerschaft und Partner/innen als fachlich qualifizierte und kompetente, vertrauensvolle und zuverlässige, transparente, innovative und digitale, bürger- und wirtschaftsfreundliche Behörde und Service- und Dienstleiterin wahrgenommen werden.

Abteilung Sicherheit und Ordnung

Die Bedeutung von öffentlicher Sicherheit und Ordnung wächst täglich und kann nur in engem Schulterschluss zwischen den Behörden gewährleistet werden. Daher arbeiten die Mitarbeitenden des Ordnungsamts zum Zweck der gegenseitigen Aufgabenerfüllung stets eng, konstruktiv, professionell, vertrauensvoll und wertschätzend mit allen weiteren Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wie dem Polizeivollzugsdienst des Polizeipräsidiums Mannheim, dem Heidelberger Gemeindevollzugsdienst, der Berufsfeuerwehr Heidelberg sowie den Rettungsdiensten zusammen.
Das Ordnungsamt steht in engem Kontakt zur Polizei sowie zu anderen öffentlichen Stellen. Nur durch die enge Vernetzung der Behörden untereinander ist eine schnelle und effektive Gefahrenabwehr möglich.
Ziel ist es, im engen Schulterschluss mit der Polizei und den weiteren Behörden und Institutionen eine umfassend koordinierte Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit und Ordnung zu erreichen. Im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft mit dem Land Baden-Württemberg tauscht sich das Ordnungsamt auch regelmäßig mit anderen Polizeibehörden aus und passt die Zusammenarbeit den aktuellen Gegebenheiten an. Das Ordnungsamt versteht sich als moderner Dienstleister. Die Mitarbeitenden des Ordnungsamts repräsentieren die Stadt Heidelberg in der Öffentlichkeit und prägen damit das Ansehen des Hauses und der Stadt Heidelberg in besonderer Weise.

Geschäftsstelle Kommunale Kriminalprävention

Das Thema "Sicherheit und Ordnung" spielt für die Lebensqualität aller Bürgerinnen und Bürger in Heidelberg eine sehr große Rolle. Aufgrund dessen steht die Lebensqualität in direktem Zusammenhang mit der Kriminalitätsentwicklung. Da die Ursachen der Kriminalität vielseitig sind, ist Kriminalprävention nicht nur ein Thema für Polizei und Justiz, sondern vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Hieran knüpft die Kommunale Kriminalprävention - kurz KKP - an. Grundlage für eine erfolgreiche kommunale Präventionsarbeit ist dabei vor allem die Vernetzung der vielen beteiligten Institutionen und Akteure, die sich auf diesem Gebiet engagieren, um geeignete Präventionsprojekte und Maßnahmen zur Reduzierung und Verhinderung von Kriminalität dort durchzuführen, wo sie am effektivsten sind.  Die Kommunale Kriminalprävention (KKP) ist zentraler Baustein und Markenzeichen der baden-württembergischen Sicherheitsarchitektur. Ein wesentlicher Teil der Entstehungsbedingungen für Kriminalität ist gesellschaftlichen Ursprungs und Straftaten werden im sozialen Umfeld begangen. Deshalb ist es naheliegend, Ursachen für Kriminalität dort anzugehen, wo sie entstehen - vor Ort in den Städten und Gemeinden. Die Kommunale Kriminalprävention (KKP) der Stadt Heidelberg versteht sich als institutionalisierte Vernetzung aller beteiligten Stellen sowie Akteurinnen und Akteuren, um lageorientiert auf individuelle Probleme reagieren zu können. Mit diesem Anspruch unterstützt die KKP themenübergreifende bei der Entwicklung von  Projekten und Maßnahmen oder initiiert diese, die unmittelbar vor Ort auf die Sicherheit im öffentlichen Raum wirken und zur Reduzierung und Verhinderung von Kriminalität beitragen. Neben allen bestehenden staatlichen Möglichkeiten ist das Ziel der KKP, die Sicherheitslage lokal zu verbessern und der Angst der Bürgerinnen und Bürger vor Kriminalität entgegenzuwirken.

Gewerberechtsabteilung

Die Abteilung Gewerberecht ist zuständig für gewerberechtliche Erlaubnisse für Gaststätten, Spielhallen und Bewacher. Auch die Reisegewerbekarte wird dort ausgestellt. Daneben werden seitens der Abteilung die folgenden Aufgabenbereiche betreut:

  • Gewerbeangelegenheiten und Gaststättenangelegenheiten, insbesondere Durchführung der Gewerbeordnung und der gewerberechtlichen Nebengesetze. Gewerbeuntersagungsverfahren und Widerrufsverfahren von gewerberechtlichen Erlaubnissen. Erteilung gaststättenrechtlicher Erlaubnisse, Gestattungen und Sperrzeitverkürzungen. Beschwerde­management und Überwachung bestehender Gaststätten
  • Aufgaben nach dem Heimgesetz, insbesondere Überwachung der Heime im Hinblick auf bauliche, gesundheitliche und hygienische Bedingungen, Beratungsstelle für Heimbewohner
  • Sondernutzungserlaubnisse an öffentlichen Straßen und Plätzen nach dem Straßengesetz unter Einbindung aller weiteren Entscheidungsträger, Erlaubnisse für Außenbewirtschaftungen, Öko-Säulen, Altkleidercontainer, Informationsstände und Brückenbanner
  • Ordnungsrechtliche Durchführung des Personenbeförderungsgesetzes, des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Rettungsdienstgesetzes, des Prostitutionsschutzgesetzes und des Glücksspielrechts.
  • Veranstaltungsmanagement: Zentrale Anlauf-, Koordinations- und Genehmigungsstelle für Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen. Koordination mit anderen Ämtern zur Gewährleistung der Gemeinverträglichkeit und Sicherheit, „One-Stop Government“. Durchführung von Sicherheitskonferenzen. Prüfung von Sicherheitskonzepten und Beratung der Veranstalter.
  • Organisation, Genehmigung und Durchführung von Messen und Märkten. Ausarbeitung von Konzepten zur ordnungsgemäßen Durchführung und Sicherheit von Wochenmärkten. Umstrukturierung der Wochenmärkte im Hinblick der Attraktivitätssteigerung.

Veterinärabteilung

Die Veterinärabteilung innerhalb des Ordnungsamtes nimmt die Aufgaben der Unteren Veterinärbehörde für die Stadt Heidelberg wahr. Hier arbeiten Amtstierärzte, Veterinärhygienekontrolleure, Lebensmittelkontrolleure und Verwaltungsmitarbeiter, welche durch Wahrnehmung ihrer vielfältigen Aufgaben für den Schutz von Mensch und Tier im Stadtgebiet sorgen.

Das Aufgabenspektrum der Veterinärbehörde umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche:

Überwachung der Lebensmittel- und Fleischhygiene, Verbraucherschutz

Durch regelmäßige und risikobasierte Kontrollen und Probenahmen verfolgt die Lebensmittelüberwachung das Ziel, die Gesundheit der Verbraucher zu schützen und sie vor Irreführung und Täuschung zu bewahren. Dafür führen Amtstierärzte und Lebensmittelkontrolleure Tag für Tag auf allen Ebenen der Produktion („vom Stall bis zum Teller“) Kontrollen durch. Neben Lebensmitteln werden dabei auch verbrauchernahe Produkte wie Kosmetika, Bedarfsgegenstände und Tabakerzeugnisse überprüft.

Tierschutz

Die Veterinärverwaltung überprüft die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zum Schutz der Tiere. Hierzu wird einerseits Hinweisen auf Tierschutzverstöße im privaten Umfeld nachgegangen als auch die Einhaltung der Anforderungen an gewerbsmäßige Tierhaltungen und an den gewerbsmäßigen Umgang mit Tieren kontrolliert.

Tiergesundheit

Gesunde Tiere sind Basis für eine leistungsfähige und tierschutzgerechte landwirtschaftliche Nutztierhaltung, freien Handel, sichere Lebensmittel sowie die menschliche Gesundheit. Tierseuchen und auf den Menschen übertragbare Infektionskrankheiten stellen eine ständige Gefahr dar. Die Veterinärbehörde ist daher kontinuierlich präventiv tätig, um eine Seucheneinschleppung zu verhindern. Insbesondere fallen ihr hierbei folgende Aufgaben zu:

  • Überwachung der Registrierung von Nutztierhaltungen und der Kennzeichnung landwirtschaftlicher Nutztiere
  • Durchführung von Monitoringuntersuchungen
  • Überwachung von Pflichtuntersuchungen
  • Überwachung tierischer Nebenprodukte
  • Überwachung des Tierhandels
  • Überprüfung von Biosicherheitsmaßnahmen

Im Falle eines Tierseuchenausbruchs handelt die Veterinärabteilung in Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsstab der Stadt schnell und effektiv, um die Weiterverbreitung zu verhindern. 

Tierarzneimittel

Die Anwendung von Tierarzneimitteln durch Tierhalter wird durch die untere Veterinärbehörde überwacht. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf dem vorbeugenden Verbraucherschutz. Arzneimittelrückstände dürfen grundsätzlich nicht in Lebensmittel gelangen. Aufgrund der Gefahr von Resistenzbildung unterliegt der Einsatz von Antibiotika in landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen einer gesonderten Überwachung.

Aktuelle Themen und Berichte

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