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Amt für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft
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69117 Heidelberg
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Förderprogramm für inhabergeführten Einzelhandel und Lebensmittelhandwerk wird fortgeführt

Mit Beschluss des Gemeinderates steht fest, dass das Förderprogramm inhabergeführter Einzelhandel und Lebensmittelhandwerk, das vergangenes Jahr neu aufgelegt worden war, auch in den Jahren 2023 und 2024 fortgeführt werden soll – wenn auch zu neuen Förderbedingungen. Das entschied der Gemeinderat mehrheitlich zugunsten der über 900 inhabergeführten Einzelhandelsbetriebe im gesamten Heidelberger Stadtgebiet. Für die Jahre 2023 und 2024 stehen nun jeweils insgesamt 50.000 Euro zur Verfügung.

Zwei Frauen schauen in ein Schaufenster, in dem Mode sichtbar ist.
Für Betriebe des inhabergeführten Einzelhandels und des Lebensmittelhandwerks gibt es Unterstützung bei Investitionen. (Symbolfoto: Stadt Heidelberg)

Mit dem Ziel, neue und bestehende inhabergeführte Einzelhandels- und Lebensmittelhandwerksbetriebe bei ihrem Start beziehungsweise in ihrem Fortbestand und ihrer Weiterentwicklung zu unterstützen, fördert das Amt für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft der Stadt Heidelberg ortsansässige Betriebe bereits seit 2022 mit einer finanziellen Zuwendung. So sollen für die Unternehmen Anreize geschaffen werden, in Modernisierungsmaßnahmen, Um- oder Ausbauarbeiten und sonstige Aktivitäten zur Sicherung des stationären Geschäfts in Heidelberg zu investieren.

Anträge ab sofort einreichen

Anträge können ab sofort online unter www.heidelberg.de/foerderprogramm-ezh gestellt werden. Förderberechtigt sind alle inhabergeführten Betriebe aus dem Einzelhandel und dem Lebensmittelhandwerk, die ihren Sitz und ihr Ladengeschäft in Heidelberg haben. Gefördert werden Maßnahmen, die dazu beitragen, das Geschäft zu erhalten und es attraktiver und zukunftsfähiger machen – beispielsweise in Form von Modernisierungs- und Umbauarbeiten sowie Digitalisierungsinitiativen.

Für Anträge gibt es in den Jahren 2023 und 2024 zwei Fördermodalitäten: Liegen die Gesamtkosten der Maßnahme zwischen 1.000 und 2.000 Euro, gibt es pauschal 500 Euro als Zuschuss. Bei Projekten ab 2000 Euro fördert die Stadt Heidelberg 50 Prozent der Gesamtkosten – maximal allerdings 5.000 Euro. Maßnahmen, deren Kosten weniger als 1.000 Euro betragen, können nicht berücksichtigt werden. Das Geld aus dem Förderprogramm muss nicht zurückgezahlt werden.

Alle Antragsunterlagen, Anleitungen und weitere Informationen finden Sie unter www.heidelberg.de/foerderprogramm-ezh.

(Erstellt am 21. Februar 2023)