Handwerkerparkausweis

Seit Januar 2008 gibt es in der Metropolregion Rhein-Neckar einen einheitlichen Handwerkerparkausweis, der in allen 290 Kommunen der Metropolregion gültig ist. Der Vorteil des Handwerkerparkausweises liegt darin, dass Betriebe ab sofort nicht mehr für jeden Ort eine eigene Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen müssen, sondern einen gebietsübergreifenden Handwerkerparkausweis nutzen können. Er gilt für Fahrzeuge von Handwerksbetrieben während des Arbeitseinsatzes in genau definierten Sonderzonen. Der Ausweis wird für ein Jahr von der Straßenverkehrsbehörde am Unternehmenssitz ausgestellt und kostet 195 Euro. In Heidelberg wird der einheitliche Handwerkerparkausweis vom Amt für Mobilität ausgestellt.

Neuerungen zum Handwerkerparkausweis - Ausnahmegenehmigung nach §46 StVO

Handwerksbetriebe in der Metropolregion Rhein-Neckar stellen ihre Anträge auf Erteilung eines Handwerkerparkausweises vollständig digital.

Was muss man wissen?

  • Der gesamte Antragsprozess erfolgt online – von der Registrierung bis zur Ausstellung.
  • Handwerksbetriebe behalten jederzeit den Überblick über ihre Anträge.
  • Seit dem 14.04.2026 angepasste Anhänger-Regelung

1. Grundsatz der Kennzeicheneintragung
Auf einem Handwerkerparkausweis können künftig

  • bis zu drei Kraftfahrzeugkennzeichen,
  • bis zu drei Anhängerkennzeichen, oder
  • eine Kombination aus Kraftfahrzeug- und Anhängerkennzeichen eingetragen werden.

Damit wird klargestellt, dass ein Handwerkerparkausweis sowohl ausschließlich für Kraftfahrzeuge, ausschließlich für Anhänger als auch für eine Kombination aus beidem ausgestellt werden kann.
Die Eintragung erfolgt jeweils fahrzeugbezogen über das amtliche Kennzeichen.
 
Das Fahrzeug, an dem der Anhänger befestigt ist, muss über einen gültigen Handwerkerparkausweis verfügen. Dies ist eine zwingende Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Parkberechtigung.
 
2. Parkberechtigung bei Nutzung von Anhängern
Parkt ein Zugfahrzeug gemeinsam mit einem Anhänger im Rahmen einer handwerklichen Tätigkeit, bestehen folgende Möglichkeiten:
 
a) Gemeinsame Eintragung auf einem Handwerkerparkausweis
Sind sowohl das Kennzeichen des Zugfahrzeugs als auch das Kennzeichen des Anhängers auf demselben Handwerkerparkausweis eingetragen, genügt es, diesen einen Handwerkerparkausweis gut sichtbar im Zugfahrzeug auszulegen. Diese Vorgehensweise ist nur zulässig, wenn der Anhänger am Fahrzeug angekoppelt ist.
 
b) Separate Handwerkerparkausweise
Verfügen Zugfahrzeug und Anhänger jeweils über einen eigenen Handwerkerparkausweis, sind beide Ausweise im Zugfahrzeug auszulegen. Diese Vorgehensweise ist nur zulässig, wenn der Anhänger am Fahrzeug angekoppelt ist.
  
3. Klarstellung zur Parkberechtigung
Ein Anhänger allein ist nicht parkberechtigt. Beim Parken darf ein Anhänger daher nicht alleine abgestellt werden, sondern muss mit dem zugelassenen Zugfahrzeug verbunden sein.

Was wird benötigt?

  • Registrieren bei OMNIA klicken Sie den untenstehenden Link und befolgen Sie die Anweisungen für die einmalige Registratur bei OMNIA. Darüber erhalten Sie Zugang zum Handwerkerparkausweis und erhalten alle Benachrichtigungen im Portal und per Mail.
  • Foto(s) des Fahrzeugs bei geöffnetem Kofferraum und mit Blick auf das Kennzeichen.
  • Bild oder Scan der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein).
  • Bild oder Scan der Gewerbeanmeldung.
  • Optional: Bild oder Scan der Vorder- und Rückseite der Handwerkskarte.

Was kostet der digitale HWPA?

Der Handwerkerparkausweis kostet 195,- € pro Ausweis und ist ab Beantragung für 12 Monate gültig.

Wie kann der HWPA genutzt werden?

  • Bis zu 3 Fahrzeuge bzw. Kennzeichen können pro Antrag benannt werden – es darf jedoch nicht gleichzeitig mit mehreren benannten Fahrzeugen / Kennzeichen geparkt werden.
  • Sollten Sie mit mehreren Fahrzeugen gleichzeitig parken wollen, beantragen Sie bitte einzelne Handwerkerparkausweise.
  • Bitte beachten Sie die Informationen und Nutzungsbedingungen unter hwpa.de.

An wen wende ich mich bei Fragen?

  • Metropolregion Rhein-Neckar (MRN): Organisatorische Fragen zum Projekt sowie allgemeine Fragen zur Beantragung richten Sie bitte an handwerkerparkausweis@m-r-n.com. Dies gilt insbesondere, solange noch kein Vorgang im System angelegt oder begonnen wurde.
  • Zuständige Kommune bzw. Straßenverkehrsbehörde: Fragen im laufenden Beantragungsprozess, insbesondere zum konkreten Antrag oder zum Bearbeitungsstand, richten Sie bitte an die zuständige Kommune bzw. Behörde. Die MRN hat keine Einsicht in die Anträge.

So funktioniert es:

  1. Klicken Sie den Link zur Antragsseite.
  2. Folgen Sie den Anweisungen zur Registratur auf OMNIA
    (WICHTIG: Geben Sie immer die Postleitzahl an, bei der Ihr Betrieb den Hauptsitz hat!).
  3. Füllen Sie das Online-Formular aus und laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch.
  4. Reichen Sie den Antrag mit einem Klick ein.
  5. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail und können den weiteren Verlauf digital nachverfolgen.

Sollten Sie Unterstützung beim digitalen Antrag benötigen, stehen wir Ihnen wie gewohnt dienstags, donnerstags und freitags persönlich von 08:00 bis 12:00 Uhr gerne zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie sich jederzeit per Mail an  vao-ausnahmegenehmigungen@heidelberg.de wenden.

Park- und Fahrgenehmigung für Handwerker in der Heidelberger Altstadt

Für das Befahren des Fußgängerbereichs in der Heidelberger Altstadt gibt es nach wie vor eine eigene Park- und Fahrgenehmigung, die ebenfalls vom Amt für Mobilität ausgestellt wird.
Bitte wenden Sie sich per E-Mail an: vao-ausnahmegenehmigungen@heidelberg.de

Weitere Infos

Beantragung des Handwerkerparkausweises
Erläuterung zum Handwerkerparkausweis (224 KB)

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