Handwerkerparkausweis
Seit Januar 2008 gibt es in der Metropolregion Rhein-Neckar einen einheitlichen Handwerkerparkausweis, der in allen 290 Kommunen der Metropolregion gültig ist. Der Vorteil des Handwerkerparkausweises liegt darin, dass Betriebe ab sofort nicht mehr für jeden Ort eine eigene Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen müssen, sondern einen gebietsübergreifenden Handwerkerparkausweis nutzen können. Er gilt für Fahrzeuge von Handwerksbetrieben während des Arbeitseinsatzes in genau definierten Sonderzonen. Der Ausweis wird für ein Jahr von der Straßenverkehrsbehörde am Unternehmenssitz ausgestellt und kostet 195 Euro. In Heidelberg wird der einheitliche Handwerkerparkausweis vom Amt für Mobilität ausgestellt.
Neuerungen zum Handwerkerparkausweis -Ausnahmegenehmigung nach §46 StVO
Handwerksbetriebe in der Metropolregion Rhein-Neckar stellen ihre Anträge auf Erteilung eines Handwerkerparkausweises vollständig digital. Seit Anfang September 2025 steht nun ein neues, deutlich benutzerfreundlicheres System zur Verfügung, mit dem Handwerksbetriebe ihre Ausnahmegenehmigungen noch einfacher beantragen und verwalten können.
Was muss man wissen?
- Der gesamte Antragsprozess erfolgt online – von der Registrierung bis zur Ausstellung.
- Handwerksbetriebe behalten jederzeit den Überblick über ihre Anträge.
- Ab 01.10.2025 gilt die neue Anhängerrichtlinie: Auf dem Ausweis wird künftig direkt das Kennzeichen des Anhängers erfasst. Der bisherige Zusatz „+Zug“ entfällt. Der Anhänger kann dann mit jedem beliebigen Fahrzeug (bis max. 7,5 t) gezogen werden. Damit kann bei allein abgestellten Anhängern digital geprüft werden, ob ein gültiger Parkausweis vorliegt.
Was wird benötigt?
- Registrieren bei OMNIA klicken Sie den untenstehenden Link und befolgen Sie die Anweisungen für die einmalige Registratur bei OMNIA. Darüber erhalten Sie Zugang zum Handwerkerparkausweis und erhalten alle Benachrichtigungen im Portal und per Mail.
- Foto(s) des Fahrzeugs bei geöffnetem Kofferraum und mit Blick auf das Kennzeichen.
- Bild oder Scan der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein).
- Bild oder Scan der Gewerbeanmeldung.
- Optional: Bild oder Scan der Vorder- und Rückseite der Handwerkskarte.
Was kostet der digitale HWPA?
Der Handwerkerparkausweis kostet 195,- € pro Ausweis und ist ab Beantragung für 12 Monate gültig.
Wie kann der HWPA genutzt werden?
- Bis zu 3 Fahrzeuge bzw. Kennzeichen können pro Antrag benannt werden – es darf jedoch nicht gleichzeitig mit mehreren benannten Fahrzeugen / Kennzeichen geparkt werden.
- Sollten Sie mit mehreren Fahrzeugen gleichzeitig parken wollen, beantragen Sie bitte einzelne Handwerkerparkausweise.
- Bitte beachten Sie die Informationen und Nutzungsbedingungen unter hwpa.de.
So funktioniert es:
- Klicken Sie den Link zur Antragsseite.
- Folgen Sie den Anweisungen zur Registratur auf OMNIA
(WICHTIG: Geben Sie immer die Postleitzahl an, bei der Ihr Betrieb den Hauptsitz hat!). - Füllen Sie das Online-Formular aus und laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch.
- Reichen Sie den Antrag mit einem Klick ein.
- Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail und können den weiteren Verlauf digital nachverfolgen.
Sollten Sie Unterstützung beim digitalen Antrag benötigen, stehen wir Ihnen wie gewohnt dienstags, donnerstags und freitags persönlich von 08:00 bis 12:00 Uhr gerne zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie sich jederzeit per Mail an vao-ausnahmegenehmigungen@heidelberg.de wenden.
Systemwechsel: Digitaler Handwerkerparkausweis
Bitte beachten Sie, dass das Verfahren zur Beantragung von Handwerkerparkausweisen auf ein neues digitales System umgestellt wird.
- Bis zum 14.09.2025 können Anträge noch über das bisherige System gestellt werden. Link
- Ab dem 15.09.2025 steht ausschließlich das neue Portal zur Verfügung. Den entsprechenden Link finden Sie hier: Link
- Handwerksbetriebe, die bis zum 14.09.2025 Anträge gestellt haben, können ihre Parkausweise noch bis zum 13.10.2025 im alten System abrufen. Link
- Die Bearbeitung der Altanträge erfolgt weiterhin durch unsere Verwaltung, jedoch wird der Zugriff auf das Altsystem nur bis zum 13.10.2025 gewährleistet sein.
Park- und Fahrgenehmigung für Handwerker in der Heidelberger Altstadt
Für das Befahren des Fußgängerbereichs in der Heidelberger Altstadt gibt es nach wie vor eine eigene Park- und Fahrgenehmigung, die ebenfalls vom Amt für Mobilität ausgestellt wird.
Bitte wenden Sie sich per E-Mail an: vao-ausnahmegenehmigungen@heidelberg.de
Weitere Infos
Beantragung des Handwerkerparkausweises
Erläuterung zum Handwerkerparkausweis (497 KB)