Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Christina Reiß
Christina Reiß
Behinderten-beauftragte
Eppelheimer Straße 13
69115 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-4 91 60

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www.heidelberg.de/behindertenbeauftragte

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Newsletter der Behindertenbeauftragten
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Öffnungszeiten über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel

Unser Büro vom 22. Dezember 2025 bis zum 6. Januar 2026 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen entspannte und geruhsame Festtage, starten Sie gut ins neue Jahr 2026!

Hinweise während unserer Abwesenheit

  • Sollten Sie Fragen rund um die Themen Behinderung haben, schauen Sie doch bitte auch unter unseren Häufigen Fragen.
  • Möchten Sie einen möglichen Diskriminierungsfall melden wollen, können Sie sich in dieser Zeit an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes unter der Telefonnummer 030 18 55 18 65 wenden. mehr dazu
  • Wenn Sie Beratung im Vorfeld der Beantragung von Leistungen und zu allen Fragen rund um Rehabilitation und Teilhabe benötigen, können sie sich an die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung unter der Telefonnummer 06221 16133 wenden. mehr dazu

Christina Reiß

Kommunale Behindertenbeauftragte

Derzeit können krankheitsbedingt nicht alle Anfragen bearbeitet werden. Bei Fragen rund um die Themen Behinderung nutzen Sie bitte auch die Übersicht der Antworten zu häufig gestellten Fragen.

Seit 2016 ist die Soziologin Christina Reiß in Heidelberg als Kommunale Behindertenbeauftragte tätig
Die Kommunale Behindertenbeauftragte Christina Reiß (Bild: Fotostudio Greif)

Die Soziologin Christina Reiß ist seit Januar 2016 kommunale Behindertenbeauftragte bei der Stadt Heidelberg. Als Ombudsfrau ist sie Ansprechpartnerin für Anliegen von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige. Sie berät und kann als Lotsin Informationen geben sowie Anliegen innerhalb der Stadtverwaltung weitertragen. Um Terminvereinbarung wird gebeten.

Zudem berät die Kommunale Behindertenbeauftragte die Stadtverwaltung in Fragen der Inklusion von Menschen mit Behinderungen.

Sie arbeitet eng mit dem Beirat von Menschen mit Behinderungen (bmb) der Stadt Heidelberg zusammen. Ziel ist, die UN-Behindertenrechtskonvention auf lokaler Ebene umzusetzen.

Mit vielfältigen Aktivitäten trägt sie zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Heidelberg bei.

Die Bestellung von ehren- oder hauptamtlichen Behindertenbeauftragten ist nach dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz für Stadt- und Landkreise gesetzlich verpflichtend. Die Stadt Heidelberg hat sich bewusst für eine hauptamtliche Ausgestaltung der Stelle entschieden. Die Stelle ist organisatorisch direkt beim Oberbürgermeister angesiedelt. Dies soll deutlich machen, dass es sich um eine Querschnittsaufgabe handelt. Die Kommunale Behindertenbeauftragte ist unabhängig und weisungsungebunden.

Hier finden Sie Informationen zur Kommunalen Behindertenbeauftragten in Leichter Sprache.

Mehr zur Barrierefreiheit im Gebäude erfahren Sie über die Webseite Heidelberg hürdenlos.

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Jahresberichte

Hier finden Sie den aktuellen Jahresbericht und die Vor-Jahresberichte

Bestandsaufnahme: 10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention

Die Kommunale Behindertenbeauftragte hat als Standortbestimmung für Heidelberg eine Bestandsaufnahme (7 MB) erarbeitet und diese anlässlich des Inklusionslabors am 23. März 2019 der Öffentlichkeit vorgestellt. mehr dazu

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