Das Plakatieren von Wahlwerbung
in Heidelberg
Im Stadtgebiet Heidelberg besteht die Möglichkeit, Wahlwerbung in Form von Kleinplakaten im öffentlichen Straßenraum und als Großflächenplakate auf dafür vorgesehenen Standorten zu platzieren. Für die Landtagswahl am 08. März 2026 kann im Stadtgebiet Heidelberg ab dem 05. Februar 2026 mit Wahlwerbung geworben werden.
Die Beantragung der Plakatierung erfolgt erstmals ausschließlich über ein dafür vorgesehenes Antragsformular. Das Formular wird sowohl die Plakatierung mit Kleinplakaten, als auch die Plakatierung von Großflächenplakaten umfassen.
Hier geht's zur Online-Beantragung Wahlplakatierung
Großflächenplakate
Jede Partei kann bis zu 20 Großflächenstandorte (77 KB) beantragen. Die Anzahl der beantragten Standorte stellt jedoch keine Garantie für deren Genehmigung dar. Die tatsächliche Zuteilung erfolgt unter Berücksichtigung der verfügbaren Kapazitäten sowie einer ausgewogenen Verteilung aller Flächen. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt chronologisch nach Antragseingang. Zur Sicherstellung einer reibungslosen Standortzuordnung wird gebeten, im Rahmen der Antragstellung neben den bevorzugten Standorten auch alternative Ersatzstandorte gemäß den Vorgaben im Formular anzugeben.
Weitere Informationen: Richtlinien für das Plakatieren von Wahlwerbung in Heidelberg (431 KB)
