Eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) ist notwendig, wenn eine Außengastronomie auf öffentlicher Verkehrsfläche betrieben werden soll. Dies gilt unabhängig vom Speisen-/Getränkeangebot. In denkmalgeschützten Bereichen (Altstadt, Weststadt) ist darüber hinaus eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung des Mobiliars der Außengastronomie notwendig, die das Amt für Baurecht und Denkmalschutz erteilt (Kontakt Altstadt; Kontakt Weststadt)
Weiterer Genehmigungen bedarf es nicht. Eine Außengastronomie auf öffentlicher Fläche darf in der Regel nur bis maximal 23 Uhr betrieben werden.
Für die Prüfung, ob eine Außengastronomie auf öffentlicher Verkehrsfläche möglich ist, werden folgende Informationen und Unterlagen per E-Mail benötigt:
- Fotos aus verschiedenen Perspektiven, die den Bereich, in dem die Außengastronomie betrieben werden soll, vollständig abbilden
- Skizze mit Maßangaben der gewünschten Fläche sowie Angabe der Anzahl der Tische und Stühle, die dort insgesamt aufgestellt werden sollen
- Angabe der Gehwegbreite, bei Außengastronomie in Fußgängerbereichen Angabe der Straßenbreite im Bereich der gewünschten Außenbewirtschaftung
Die Prüfung erfolgt unter Berücksichtigung baulicher und verkehrlicher Belange.
Hinweis: Für die Außengastronomie auf öffentlicher Verkehrsfläche ist eine Sondernutzungsgebühr nach Ziffer 7 des Sondernutzungsgebührenverzeichnisses in Verbindung mit dem Straßenverzeichnis zu entrichten.
Kontakt
Zentrales Postfach: Aussenbewirtschaftungen@heidelberg.de
Die Kontaktdaten zu den direkten Ansprechpartnern, Herr Heß, Frau Scholl, Herr Pfeifer, Frau Völker finden sie hier.
Hintergrund
Grundlage für die Genehmigung von Außengastronomie sind die vom Gemeinderat beschlossenen Außenbewirtschaftungsrichtlinien.