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Behördenwegweiser

Beratungs- und Prüfbehörde (früher bekannt als Heimaufsicht)

Die Beratungs- und Prüfbehörde ist für die Heidelberger Senioren- und Behindertenheime und die Kurzzeitpflege zuständig. Sie

  • ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben für die Belange der Heime und ihrer Bewohner/innen verantwortlich
  • ist gleichermaßen Ansprechpartner der Heimbetreiber als auch der Heimbewohner/innen und deren Angehörigen
  • sorgt mit ihren - grundsätzlich unangemeldeten - Kontrollen dafür, dass die Heime den gesetzlichen Anforderungen genügen
  • berät die Heimbetreiber über Möglichkeiten zur Verbesserung des Heimbetriebs

Ambulant betreute Wohngemeinschaften sind nur noch bei der Beratungs- und Prüfbehörde anzuzeigen.

Beschreibung

Die Aufgaben der Heimaufsicht im Überblick:

  • Die Beratungs- und Prüfbehörde überwacht die Heidelberger Heime im Hinblick auf
    · die bauliche Ausstattung der Heime
    · die hygienischen Verhältnisse der Heime
    · die personelle Ausstattung der Heime
    · die Sicherheit der Heimeinrichtungen
    · die Qualität der Betreuung und Pflege.
  • Die Beratungs- und Prüfbehörde berät Heimbewohner/innen und deren Angehörige über ihre Rechte und Pflichten nach dem Wohn- Teilhabe- und Pflegegesetz

Hausanschrift

Bergheimer Str. 69
69115 Heidelberg
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Zuständigkeit

Heimaufsicht und Beratung von Heimbewohnern

Persönlicher Kontakt

Frau Kerstin Völker

Stellvertretende Abteilungsleiterin und Sachgebietsleiterin Gewerberecht, Heimaufsicht, Straßenrecht

Telefon (vormittags) 58-1 75 50
Gebäude Bergheimer Str. 69, 69115 Heidelberg
Raum 1.11

Übergeordnete Dienststellen

Gewerberechtsabteilung
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