Die Inhalte auf diesen Seiten stammen vom Serviceportal des Landes Baden-Württemberg und werden automatisch synchronisiert. Das Portal bietet die Möglichkeit, sich einen personalisierten Zugang einrichten und persönliche Dokumente sicher abzuspeichern, um sie jederzeit elektronisch verfügbar zu haben.
Behördenwegweiser
Beratungs- und Prüfbehörde (früher bekannt als Heimaufsicht)
Die Beratungs- und Prüfbehörde ist für die Heidelberger Senioren- und Behindertenheime und die Kurzzeitpflege zuständig. Sie
- ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben für die Belange der Heime und ihrer Bewohner/innen verantwortlich
- ist gleichermaßen Ansprechpartner der Heimbetreiber als auch der Heimbewohner/innen und deren Angehörigen
- sorgt mit ihren - grundsätzlich unangemeldeten - Kontrollen dafür, dass die Heime den gesetzlichen Anforderungen genügen
- berät die Heimbetreiber über Möglichkeiten zur Verbesserung des Heimbetriebs
Ambulant betreute Wohngemeinschaften sind nur noch bei der Beratungs- und Prüfbehörde anzuzeigen.
Beschreibung
Die Aufgaben der Heimaufsicht im Überblick:
- Die Beratungs- und Prüfbehörde überwacht die Heidelberger Heime im Hinblick auf
· die bauliche Ausstattung der Heime
· die hygienischen Verhältnisse der Heime
· die personelle Ausstattung der Heime
· die Sicherheit der Heimeinrichtungen
· die Qualität der Betreuung und Pflege. - Die Beratungs- und Prüfbehörde berät Heimbewohner/innen und deren Angehörige über ihre Rechte und Pflichten nach dem Wohn- Teilhabe- und Pflegegesetz
Kontakt
Zuständigkeit
Heimaufsicht und Beratung von Heimbewohnern
Persönlicher Kontakt
Frau Kerstin Völker
Stellvertretende Abteilungsleiterin und Sachgebietsleiterin Gewerberecht, Heimaufsicht, Straßenrecht
Telefon (vormittags) 58-1 75 50
Gebäude Bergheimer Str. 69, 69115 Heidelberg
Raum 1.11
