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Evaluation der Leitlinien

Ein wesentliches Element der Leitlinien für mitgestaltende Bürgerbeteiligung ist die regelmäßige Auswertung der Erfahrungen mit deren Umsetzung (Evaluation). Damit soll sichergestellt werden, dass möglichst frühzeitig aus der Beteiligungspraxis gelernt und wenn nötig entsprechend reagiert werden kann. Verantwortlich für die Evaluation der Leitlinien ist der „Arbeitskreis Bürgerbeteiligung“, der diese entwickelt hat.

Die erste Evaluation

Die erste Evaluation wurde 2013 durchgeführt und im Herbst 2014 vom Arbeitskreis Bürgerbeteiligung verabschiedet. Die Ergebnisse der Evaluation mündeten in die erste Fortschreibung der Leitlinien, der Verwaltungsvorschrift und der Satzung, die 2015 vom Gemeinderat einstimmig beschlossen wurden.

Zu den Ergebnissen der ersten Evaluation (2014/15)

Die zweite Evaluation

Im Sommer 2018 verabschiedete der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung die zweite Evaluation, die dem Gemeinderat im September 2018 vorgelegt wurde. Dabei wurden keine Änderungen der Leitlinien empfohlen, jedoch Anpassungsbedarfe bei der konkreten Umsetzung der Leitlinien auf Prozessebene identifiziert.
 
Zu den Ergebnissen der zweiten Evaluation (2017/18)
 

Die dritte Evaluation

Im Frühjahr 2023 verabschiedete der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung die dritte Evaluation, die dem Gemeinderat im Juni 2023 vorgelegt wurde. Die Leitlinien für mitgestaltende Bürgerbeteiligung haben sich erneut bewährt, jedoch wurden zwölf Handlungsempfehlungen erarbeitet, die in Zukunft stärker in den Fokus rücken sollen.
 
Zu den Ergebnissen der dritten Evaluation (2022)
 

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