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Gebühr für Bewohnerparkausweise wird im Jahr 2023 nicht erhöht

Es bleibt vorerst bei 120 Euro beziehungsweise 36 Euro pro Jahr

Die seit Januar 2022 geltenden Gebühren für Bewohnerparkausweise werden für das Jahr 2023 nicht erhöht – es bleibt bei 120 Euro pro Jahr. Das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2022 mit großer Mehrheit beschlossen. Das Gremium stimmte auch dem weiteren Vorschlag der Verwaltung zu, dass Inhabende von Heidelberg-Pass oder Heidelberg-Pass+ aus sozialen beziehungsweise wirtschaftlichen Gründen lediglich 36 Euro zahlen müssen.

Eine weitere Erhöhung auf 240 Euro pro Jahr – wie ursprünglich geplant – ist insbesondere aufgrund der ungewissen wirtschaftlichen Lage und der Energiepreiskrise derzeit aus Sicht der Verwaltung nicht empfehlenswert. Eine Arbeitsgruppe soll über mögliche Gebührenerhöhungen ab dem Jahr 2024 sowie mögliche Abstufungen der Gebühren nach sozialen Kriterien diskutieren. Die Arbeitsgruppe besteht aus Gemeinderätinnen und -räten sowie Mitarbeitenden der Verwaltung. Sie tagt erstmals am Mittwoch, 25. Januar 2023, in nicht öffentlicher Sitzung.

Kommunen im Land können seit 2021 eigene Gebühren festsetzen

Anlass für die Gebührenerhöhung zum Januar 2022 war eine geänderte Rechtsgrundlage auf Bundes- und Landesebene. Bisher war die Gebühr bundeseinheitlich vorgeschrieben.

Inzwischen können Kommunen in Baden-Württemberg die Höhe der Gebühren selbst festlegen. Der Heidelberger Gemeinderat hatte sowohl im Rahmen seiner Haushaltsplanung als auch im Rahmen des Klimaschutzaktionsplans beschlossen, die Gebühren zu erhöhen, unter Berücksichtigung von sozialen Härtefällen. Mehrere Fraktionen hatten die Stadtverwaltung beauftragt, hierzu ein konkretes Modell zu entwickeln. Nach intensiver Diskussion beschloss der Gemeinderat im Dezember 2021 die Anhebung auf 120 Euro pro Jahr, mit Ausnahme von Inhabern des Heidelberg-Pass beziehungsweise Heidelberg-Pass+. Andere Großstädte in Baden-Württemberg haben ebenfalls bereits Erhöhungen beschlossen. Tübingen beispielsweise hat sie ebenfalls auf 120 Euro pro Jahr festgelegt, in Freiburg liegen die Gebühren zwischen 240 und 480 Euro, abhängig von der Länge der Fahrzeuge.

Die Gebührenhöhe berücksichtigt unter anderem den Vergleich mit den Stellplatzmieten für Dauerparkende in den Heidelberger Parkhäusern. Mindernd sind folgende Punkte eingeflossen: keine Parkplatzgarantie/Verfügbarkeit eines Parkplatzes, kein Witterungs-, Diebstahl- und Vandalismus-Schutz sowie der Zeitaufwand und die Wegstrecke für die Parkplatzsuche.

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