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Jugendhilfe der Stadt Heidelberg soll am geplanten Haus des Jugendrechts beteiligt sein

Die städtische Jugendhilfe soll in einem geplanten „Haus des Jugendrechts“ in Heidelberg beteiligt sein. Das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17. Mai 2023 ohne Gegenstimmen beschlossen. Mit dem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, mit den beteiligten Institutionen eine Kooperationsvereinbarung abzuschließen. Bereits im Oktober 2022 hatten die Spitzen der Staatsanwaltschaft Heidelberg, der Stadt Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim im Beisein der Ministerin der Justiz und für Migration Baden-Württemberg, Marion Gentges, eine gemeinsame schriftliche Absichtserklärung zur Einrichtung eines Hauses des Jugendrechts in Heidelberg unterzeichnet. Für die Unterbringung des Hauses des Jugendrechts wurden verschiedene Standorte geprüft. Eine Entscheidung soll zeitnah erfolgen. Aktuell wird zwischen den beteiligten Institutionen auf Arbeitsebene eine Kooperationsvereinbarung erarbeitet, die Grundlage für die Zusammenarbeit in einem Haus des Jugendrechts darstellen wird.

Die vernetzte Zusammenarbeit aller Beteiligten in Häusern des Jugendrechts hat sich landesweit bewährt. Durch kurze Wege können Reibungsverluste vermieden, die Dauer der Ermittlungsverfahren verkürzt und rasch erzieherische Hilfen für straffällige Jugendliche und Heranwachsende eingeleitet werden. Langfristiges Ziel ist es, die Zahl straffälliger Kinder, Jugendlicher und Heranwachsender zu senken.

Die Einrichtung eines Hauses des Jugendrechts ist eine Initiative der Staatsanwaltschaft Heidelberg. Partner der Staatsanwaltschaft sind das Jugenddezernat des Polizeipräsidiums Mannheim, sowie die Jugendhilfe im Strafverfahren des Rhein-Neckar-Kreises sowie des Kinder- und Jugendamtes des Stadt Heidelberg.