Mietenmonitoring: Zahlreiche Verdachtsfälle auf überhöhte Wohnungsmieten und Mietwucher
Rund 2.000 Online-Inserate ausgewertet
Eine knapp einjährige Auswertung zeigt, dass über 50 Prozent der Online-Wohnungsinserate in Heidelberg eine überhöhte Miete aufweisen. Am 14. Oktober 2025 wird im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss die Evaluierung des neu eingerichteten Mietenmonitorings vorgestellt. Von September 2024 bis August 2025 wertete ein externes Freiburger Unternehmen im Auftrag der Stadt Heidelberg knapp 2.000 Wohnungsinserate von Online-Plattformen aus. Ziel war es, Verdachtsfälle für unzulässig hohe Mietangebote zu ermitteln und der Stadt zu melden. Aufgrund der Meldungen nahm die Verwaltung proaktiv Kontakt zu den Vermietenden auf und wies sie auf die vermuteten, unangemessen hohen Mietforderungen hin.
Bei knapp 1.000 Inseraten wurde eine überhöhte Miete (mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete) vermutet. Fast 300 davon überschritten sogar die Grenze zum Mietwucher (mehr als 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete). Allerdings bildet das Monitoring nur einen kleinen Ausschnitt des Gesamtgeschehens auf dem Mietwohnungsmarkt in Heidelberg ab. Norbert Großkinsky, Leiter des Teams Strategische Wohnungsentwicklung bei der Stadt Heidelberg, betont: „Das Mietenmonitoring entfaltet seine Wirkung vor allem durch die Sensibilisierung der Vermietenden.“
Selbständiges Melden von Verdachtsfällen auf Mietpreisüberhöhung online möglich
Der Gemeinderat hatte im Februar 2024 die Umsetzung verschiedener Maßnahmen zur Eindämmung von überhöhten Mieten auf dem Heidelberger Wohnungsmarkt beschlossen. Neben dem neu eingerichteten Mietenmonitoring wurde es Mietenden auf der www.heidelberg.de/wohnen ermöglicht, bei Verdachtsfällen mit einem Formular direkten Kontakt zur Stadt aufzunehmen. Die Mieterhaushalte haben jederzeit die Möglichkeit, zu entscheiden, ob ein formales Verfahren gegen den Vermieter eingeleitet werden soll oder nicht.
„Ein großer Wermutstropfen bleibt“, sagt Großkinsky: „Aufgrund der momentanen Rechtslage ist neben einer nachgewiesenen unzulässigen Miethöhe von den betroffenen Mietenden zusätzlich die Ausnutzung eines geringen Wohnungsangebots zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen. Dies umfasst insbesondere die unternommenen Bemühungen bei der Wohnungssuche, warum diese erfolglos blieben und dass sie nur mangels einer Ausweichmöglichkeit auf den Abschluss des für sie ungünstigen Mietvertrages angewiesen waren. Aktuell bürdet man meines Erachtens den Mietenden eine zu hohe Beweislast auf. Hier sollte der Bundesgesetzgeber unbedingt schnell nachbessern.“
Städtischer Mietspiegel gibt Auskunft über ortsübliche Mieten
Bereits seit über 20 Jahren gibt der städtische Mietspiegel einen Überblick zu ortsüblichen Mieten. Auf der städtischen Webseite können Mietende und Vermietende unter www.heidelberg.de/mietspiegel mit einem interaktiven Mietspiegelrechner ermitteln, welche Miethöhe für die jeweilige Immobilie angemessen ist. Parameter wie Baujahr, Modernisierungsmaßnahmen, Fußbodenbelag, Lage und weitere Merkmale können individuell eingegeben werden.
Ergänzend: Der komplette Evaluationsbericht ist verfügbar unter www.gemeinderat.heidelberg.de > Aktuelle Sitzungen > 14.10.2025 Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses.
