Stadt will stärker gegen sexistische und diskriminierende Werbung vorgehen

Sexistische, diskriminierende oder frauenfeindliche Werbung ist allgegenwärtig. Die Stadt Heidelberg will deshalb in Zukunft stärker dagegen vorgehen. Ein Maßnahmenkatalog dazu wird derzeit in den gemeinderätlichen Gremien beraten. Als erstes Gremium befasst sich der Jugendgemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag, 3. März 2015, mit dem Thema. Abschließend berät der Gemeinderat am Donnerstag, den 7. Mai 2015.

Sexistische und diskriminierende Werbung​

„Sexistische Werbung hat viele Facetten“, sagt Dörthe Domzig, Leiterin des Amtes für Chancengleichheit der Stadt Heidelberg. So bedienen Frauen und Männer in der Werbung oft immer noch Geschlechterklischees, die längst überholt sind.
 
„Die Sexualisierung vor allem von Frauenkörpern ist die eindeutigste Form von sexistischer Werbung. Sie werden oft eingesetzt ohne etwas mit dem Produkt zu tun zu haben. Häufig sind nur Körperteile zu sehen – Frauen werden so zu Objekten abgewertet“, so Domzig.
 
Aber es gibt nicht nur die geschlechtliche Diskriminierung. Beispiele dafür sind Alter, ethnische Zugehörigkeit, Migrationshintergrund, Religion, Beeinträchtigung, sexuelle Orientierung, Krankheit oder Armut. Werbung muss auch frei von Diskriminierung dieser Merkmale sein.
 
In der Beschlussvorlage nennt die Stadtverwaltung verschiedene Möglichkeiten, mit Hilfe derer es möglich wäre, effektiver gegen sexistische und diskriminierende Werbung vorzugehen:

  • Eine eigene Internetseite zum Thema diskriminierende Texte und Bilder im öffentlichen Raum und entsprechende Informationsmaterialien wie Postkarten oder Flyer würden bereits bestehende Beschwerde- und Unterstützungsmöglichkeiten stärker bekannt machen.
  • Ergänzend dazu könnte ein Online-Meldebogen für diskriminierende Werbung auf den Internetseiten des Amtes für Chancengleichheit die Meldung solcher Werbung vereinfachen.
  • Und nicht zuletzt würden Veranstaltungen wie Fachvorträge, Workshops und Schulungen für Institutionen, Firmen und andere Interessierte die Öffentlichkeit für das Thema sensibilisieren.

Wenn diese Maßnahmen erfolgreich sind, könnte mittelfristig – sofern der Gemeinderat dies beschließt – unter Federführung des Amtes für Chancengleichheit ein eigener Heidelberger Kriterien-, Bewertungs- und Handlungskatalog mit anschaulichen Beispielen erarbeitet werden, der der Stadt Heidelberg und den städtischen Betrieben künftig bei der Öffentlichkeitsarbeit und beim Umgang mit Beschwerden dienen könnte.

So geht Heidelberg bisher gegen sexistische und diskriminierende Werbung vor​

Die Stadt Heidelberg geht seit vielen Jahren aktiv gegen Diskriminierung vor. Dokumentiert wird dies auch durch ihre Selbstverpflichtungen, wie den Beitritt zur Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern, zur Charta der Vielfalt oder zur Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus (und Diskriminierung). Bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit und Imagewerbung achtet die Stadt darauf, dass Werbe- und Informationsmaterialien nicht nur diskriminierungsfrei sind, sondern auch die vielfältige Heidelberger Stadtgesellschaft abbilden.
 
Zudem dient das Amt für Chancengleichheit als kommunale Antidiskriminierungs- und Anlaufstelle für all jene, die sich diskriminiert fühlen oder die selbst gegen Diskriminierung vorgehen wollen. Auch Beschwerden über diskriminierende oder sexistische Werbung gehen hier ein. Das Amt für Chancengleichheit prüft alle eingehenden Beschwerden, konfrontiert die betreffenden Firmen oder Einrichtungen mit den gegen sie erhobenen Vorwürfen und sucht das Gespräch mit ihnen. Wenn man sich darüber nicht einigen kann, wird Beschwerde beim Deutschen Werberat eingereicht.

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