Winterdienst der Stadt Heidelberg startet in die Saison 2025/26
Ab sofort beginnt die neue Winterdienstsaison in Heidelberg: Bis einschließlich 9. April 2026 stehen die städtischen Teams bereit, um bei Schnee und Eis für sichere Straßen, Radwege und öffentliche Plätze zu sorgen. In diesem Winter sind rund 170 Mitarbeitende im Einsatz – sie übernehmen die Räum- und Streuarbeiten im gesamten Stadtgebiet.
Städtischer Winterdienst steht rund um die Uhr bereit
Für die bevorstehende Wintersaison hat der städtische Betriebshof umfassend vorgesorgt: 2.300 Tonnen Streusalz, 60.000 Liter Salzlauge sowie 20 Tonnen Splitt wurden eingelagert, um jederzeit möglichst schnell reagieren zu können. Je nach Wetterlage stehen die Winterdienstteams in Bereitschaftsdiensten bereit, um bei Bedarf kurzfristig ausrücken zu können. Im Volleinsatz sind die Mitarbeitenden werktags zwischen 4 und 22 Uhr unterwegs, nachts sowie an Wochenenden übernimmt der Notdienst. Insgesamt werden bei Schneefall und Glätte rund 500 Kilometer Straßen und Radwege geräumt und gestreut.
Verantwortung der Anwohnerinnen und Anwohner
Auch in dieser Wintersaison gilt: Anliegerinnen und Anlieger sind verpflichtet, ihre Gehwege bei Schnee und Eis zu räumen und zu streuen. Die Pflicht gilt
- an Werktagen von 7 bis 21 Uhr,
- an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 21 Uhr.
Fehlt in einer Straße ein Gehweg, richtet sich die Räum- und Streupflicht nach der konkreten Gestaltung der Straße.
- Gibt es nur einen Gehweg, sind die Anliegenden auf dieser Seite weiterhin für dessen Räumung verantwortlich.
- Gibt es keinen Gehweg, gilt eine bundesweite Regelung: Auf einer Straßenseite muss ein mindestens 1,50 Meter breiter Durchgang geschaffen werden.
Welche Seite betroffen ist, hängt vom Kalenderjahr und der Hausnummer ab:
- In ungeraden Jahren (wie 2025) sind die Häuser mit ungeraden Hausnummern zuständig.
- In geraden Jahren übernehmen die Häuser mit geraden Hausnummern diese Pflicht.
Für die Altstadt gilt eine Sonderregelung: Hier müssen immer beide Straßenseiten geräumt werden. In allen Stadtteilen gilt außerdem, dass die Gehwege stets bis zu einer Breite von 1,50 Meter freigehalten werden müssen – auch dort, wo beispielsweise Parkflächen, Bänke oder Pflanzinseln den Gehweg unterbrechen.
Streuen mit Split oder Sand empfohlen – Auftauende Streustoffe nur in Ausnahmefällen
Grundsätzlich darf nur mit sogenannten abstumpfenden Materialien wie Sand oder Splitt gestreut werden. Diese sorgen für bessere Trittsicherheit, ohne die Umwelt zu belasten.
In Ausnahmefällen – etwa bei Eisregen, Reifglätte oder überfrierender Nässe – ist der Einsatz von Taumitteln (zum Beispiel Salzen oder salzähnlichen Stoffen) erlaubt. Dabei gilt:
- Es dürfen höchstens 20 Gramm pro Quadratmeter verwendet werden.
- Taumittel dürfen nicht in den Wurzelbereich von Pflanzen gelangen.
An besonders gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen oder starken Gefällstrecken darf außerdem ein Gemisch aus Salz und Sand oder Splitt eingesetzt werden – ebenfalls nur, wenn es für die sichere Begehbarkeit notwendig ist. Der Salzanteil im Gemisch darf dabei höchstens ein Drittel betragen. Auch hier gilt: Wo Salz in den Boden oder in Pflanzbereiche gelangen könnte, darf es nicht verwendet werden.
Hintergrund
Der Winterdienst der Stadt Heidelberg legt großen Wert auf Sicherheit und Umweltverträglichkeit. Salz wird gezielt und sparsam eingesetzt. Dabei kommen moderne Streufahrzeuge mit automatischer Dosiersteuerung zum Einsatz, um die Menge des verwendeten Streumittels möglichst gering zu halten.
