Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Robert Mader
Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie
Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Volker Mehring
Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie
Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg

Naturverträgliche Regenwasserbewirtschaftung

In Baden-Württemberg existieren zu 85 % Mischsysteme, in denen Schmutz- und Regenwasser im selben Kanalnetz abgeführt und auf der Kläranlage behandelt werden. Bei Starkregenereignissen kann es zur Überlastung des Kanalnetzes und der technischen Regenwasserbehandlungsanlagen kommen, was wiederum zur Ableitung (Abschlag) von verdünntem Abwasser in ein Gewässer führt.

Beim Einsatz naturnaher Entwässerungssysteme wird der Regenwasserabfluss in das Kanalsystem reduziert und somit auch das Gewässer seltener mit Abwasser verunreinigt. Ganz nebenbei erhöht sich dadurch auch die Grundwasserneubildungsrate.

Diese Form der Regenwasserbewirtschaftung setzt sich in der Regel aus mehreren Komponenten zusammen:

Begrünung von Dachflächen -  Reduzierung des Abflusses je nach Substratstärke bis 70%
-  Filterung und Bindung von Staubpartikeln
-  Einsparungen bei der Niederschlagswassergebühr
-  Schutz der Dachhaut vor extremen Temperaturschwankungen
Entsiegelung von befestigten Flächen - Verminderung des Oberflächenabflusses
- Einsparungen bei der Niederschlagswassergebühr
Versickerung von Niederschlagswasser - Reduzierung des Abflusses je nach Anlage bis 100%
- Erhöhung der Grundwasserneubildung
- Einsparungen bei der Niederschlagswassergebühr
- gegebenfalls Berücksichtigung als Ausgleichsfläche
Regenwassernutzung - Reduzierung des Regenwasserabflusses
- Einsparung bei Frischwasserverbrauch
- Einsparungen bei der Schmutzwassergebühr

Für die in der Tabelle aufgereihten Maßnahmen besteht darüber hinaus die Möglichkeit, über das Förderprogramm „Nachhaltiges Wassermanagement“ Fördergelder von der Stadt Heidelberg zu bekommen.

Dabei ist es wichtig, die geplante Maßnahme auf die bestehenden technischen Regeln und rechtlichen Vorgaben – z.B. Verordnung über die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser, Abwassersatzung, DIN 1989 zur Regenwassernutzung – abzustimmen.

Bei Unsicherheiten bezüglich der Anwendung solcher Vorgaben empfehlen wir, Kontakt zu den zuständigen Mitarbeitern beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie aufzunehmen. 

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