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Stadt will Wirtschaftsflächen vorhalten und Konditionen des Erbbaurechts verbessern

Heidelberg ist und bleibt ein beliebter Wirtschaftsstandort. Das zeigt die weiterhin hohe Nachfrage nach Wirtschaftsflächen. Doch das Angebot kann die Nachfrage derzeit nicht decken, da in den vergangenen Jahren keine neuen Gebiete für Unternehmen ausgewiesen wurden. Die kurzfristig verfügbaren Wirtschaftsflächen sowie eventuelle Möglichkeiten für eine Nachverdichtung sind ausgeschöpft. Das führt dazu, dass produzierende Betriebe, Handwerksbetriebe und Dienstleistungsunternehmen ins Umland ausweichen müssen. Unternehmen schaffen jedoch Arbeitsplätze, tragen durch ihre Steuern zur Finanzierung städtischer Investitionen und Dienstleistungen bei und sind essentiell für eine funktionierende Stadtgesellschaft.

Ein Luftbild zeigt den Heidelberg Innovation Park.
Der Heidelberg Innovation Park ist eine der Wirtschaftsflächen in der Stadt. (Foto: Buck)

Aus diesem Grund soll an dem im Jahr 2017 bereits beschlossenen Grundzügen des Wirtschaftsflächenentwicklungskonzeptes festgehalten werden. Dem stimmten die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft sowie der Gemeinderat zu. Ziel ist eine gemeinwohlorientierte Standortentwicklung auf Grundlage der neuen Charta von Leipzig und ihrer Leitlinie „grün, gerecht und produktiv“. So entsteht ein funktionaler Arbeitsmarkt, mit dem Heidelberg im internationalen und nationalen Wettbewerb besteht. Dafür braucht es ein bereitgefächertes und sicheres Angebot an Wirtschaftsflächen, die idealerweise mittelfristig in kommunaler Hand vorgehalten werden sollen.

Klassische Gewerbegebiete stärken

Die Stadt möchte dabei klassische Gewerbegebiete stärken, indem auf bestehenden gewerblichen Erweiterungsflächen zeitnah Baurecht geschaffen wird. Es sollen außerdem urbane Standorte entstehen, insbesondere auf dem Heidelberg Innovation Park (hip), in der Bahnstadt sowie in Patrick Henry Village (PHV). Dort sollen auch Flächen für wissenschaftliche Einrichtungen vorgehalten und bereitgestellt werden.

Ein Instrument für die Entwicklung von Wirtschaftsflächen ist das Erbbaurecht als Alternative zum Grundstückskauf. Mit dem „Heidelberger Angebot“ bietet der Gemeinderat für diese bewährte Sonderform der Grundstücksvergabe attraktivere Konditionen hinsichtlich des Erbbauzinses (Senkung auf nur noch vier Prozent) und der Vertragslaufzeit. Auf diese Weise steht sowohl Bestandsbetrieben als auch sich neu ansiedelnden Betrieben ein breites Spektrum an Möglichkeiten offen, um die beste individuelle Lösung finden zu können. Endgültig beschlossen werden soll das „Heidelberger Angebot“ im Gemeinderat am 2. Juni 2022.

(Erstellt am 20. Mai 2022)

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