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Handwerkskammer: Meisterprämie für gelungene Weiterbildung

Mit der Meisterprämie fördert das Land Baden-Württemberg bereits seit 2020 die Weiterbildung zum Meister im Handwerk. Die Maßnahme soll einen Beitrag gegen den Fachkräftemangel im Handwerk leisten und zugleich die Entscheidung zur Selbstständigkeit unterstützen. Die Abwicklung obliegt den acht Handwerkskammern in Baden-Württemberg. Die Meisterprämie beträgt 1.500 Euro. „Einen Antrag können Meisterinnen und Meister ganz einfach online an uns stellen“, sagt Alexander Dirks, Leiter des Geschäftsbereichs Meisterprüfung bei der Handwerkskammer in Mannheim. Die Anträge werden zu zwei Stichtagen im Jahr gesammelt – nämlich jeweils zum 31. Mai und zum 30. November eines Jahres – und nach positiver Prüfung ans Wirtschaftsministerium weitergereicht, das die Auszahlung an die Kammern veranlasst.

Einen Antrag können alle Handwerkerinnen und Handwerker stellen, die nach dem 1. Januar 2020 erfolgreich ihre Meisterprüfung abgelegt haben. „Die Beantragung ist sofort, aber auch rückwirkend möglich“, erläutert Alexander Dirks. Voraussetzung ist, dass erfolgreiche Meisterabsolventen zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses ihren Hauptwohnort oder aber die Betriebszugehörigkeit nachweislich in Baden-Württemberg haben oder hatten. Nächste Einreichungsfrist ist der 31. Mai 2026.

Das Antragsformular steht auf der Website der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald unter www.hwk-mannheim.de/meisterpraemie zur Verfügung. Auskunft zum Thema und zur Beantragung bei Melanie Rosvall, Telefon 0621 18002-143 oder E-Mail an: meisterpruefung@hwk-mannheim.de.

(Erstellt am 28. Januar 2026)

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