Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Warum gibt es das Förderprogramm?
Im Stadtgebiet Heidelberg gibt es rund 1.000 Einzelhandelsbetriebe. Mehr als 90 Prozent davon sind inhabergeführte Geschäfte – eine liebenswerte Besonderheit, denn diese Betriebe werden mit Engagement und Herzblut von ihren Inhaberinnen und Inhabern betrieben, sie prägen die Stadtteile ebenso wie die Innenstadt. Für Kundinnen und Kunden sind sie teils seit Jahrzehnten vertraute Anlaufstellen vor Ort und tragen maßgeblich zur hohen Lebens- und Aufenthaltsqualität bei.
Inhabergeführte Geschäfte erhalten und fördern
Die inhabergeführten Einzelhandels- und Lebensmittelhandwerksbetriebe zu erhalten und zu fördern ist uns als Stadt Heidelberg ein wichtiges Anliegen. Zusammen mit dem Gemeinderat haben wir deshalb ein Förderprogramm auf den Weg gebracht: Durch direkte finanzielle Unterstützung ermutigen wir den Einzelhandel zu Investitionen – so erleichtern wir neuen Unternehmen den Start und unterstützen bestehende Betriebe in ihrem Fortbestand und ihrer Weiterentwicklung.
Flyer zum Förderprogramm (784 KB)
Was und wie wird gefördert?
Von der Schallplattenwaschmaschine bis zur Digitalisierung: Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen, Um- oder Ausbauarbeiten und sonstige Investitionen, die zur Kundengewinnung und somit zur Sicherung des stationären Handels in Heidelberg beitragen. Eine genaue Auflistung entnehmen Sie bitte der Unterlage Förderrichtlinien (60 KB).
Die Höhe der Förderung ist gestaffelt
Die Fördersumme ist abhängig von den Gesamtkosten der Investition und beträgt maximal 5.000 Euro.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind alle Personen, die ein stationäres, inhabergeführtes Einzelhandelsgeschäft oder Lebensmittelhandwerk betreiben, dessen Sitz und Niederlassung sich in Heidelberg befinden. Filialen von Unternehmensketten oder Franchiseunternehmen sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Der Antrag auf finanzielle Unterstützung kann ausschließlich über das hier zur Verfügung gestellte Antragsformular des Amtes für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft erfolgen.
Der Antrag auf Förderung kann grundsätzlich zu jeder Zeit erfolgen. Damit er im laufenden Kalenderjahr Berücksichtigung findet, muss er bis spätestens zum 30. September des Jahres inklusive aller geforderten Unterlagen eingegangen sein.
Alle notwendigen Antragsunterlagen müssen dem Amt für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft mindestens acht Wochen vor Beginn der Investitionsmaßnahme vorliegen. Eine nachträgliche Einreichung (beispielsweise nach Abschluss eines Kaufvertrags oder Vergabe eines Auftrags) ist nicht zulässig.
Für das Förderprogramm stehen 2026 insgesamt 45.000 Euro zur Verfügung. Die Fördermittel werden im Rahmen der eingehenden und förderfähigen Anträge vergeben, bis das Budget ausgeschöpft ist.
Anleitung zur Antragsstellung
- Lesen Sie sich die Förderrichtlinien durch und prüfen Sie, ob Sie antragsberechtigt sind. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.
- Füllen Sie die De-minimis-Erklärung der Stadt Heidelberg aus und unterschreiben Sie diese. Für Ihren Antrag benötigen wir außerdem jeweils eine Kopie der Gewerbeanmeldung und des Mietvertrags, sofern ein Mietverhältnis besteht. Wir empfehlen, diese Unterlagen bereits digital in PDF-Format vorliegen zu haben, da sie für die Antragsstellung zwingend erforderlich sind.
- Die Antragstellung für das Förderprogramm Einzelhandel kann ausschließlich online erfolgen! Hierfür öffnen Sie den Link zum Online-Antragsformular und füllen Sie dieses vollständig aus. Um den Antrag abschicken zu können, ist es notwendig, dass Sie alle Felder ausfüllen und die geforderten Unterlagen als pdf-Datei anhängen.
Vor Einreichung des Antrags können Sie sich die von Ihnen ausgefüllten Antragsunterlagen gerne für Ihre Unterlagen abspeichern bzw. ausdrucken, hierfür nutzen Sie bitte den Button „Vorschau“. - Wenn Sie Ihren Antrag vollständig ausgefüllt haben, können Sie diesen über den entsprechenden Button „Einreichen“ abschicken.
Wir werden Ihren Antrag zügig bearbeiten und Ihnen zeitnah eine erste Rückmeldung geben. Bitte beachten Sie die o.g. Fristen zur Abgabe und zur Umsetzung der von Ihnen geplanten Maßnahme. - Für eine Evaluation der geförderten Maßnahme erhalten Sie ein Jahr nach Abschluss Ihrer Fördermaßnahme von uns ein Evaluationsformular (76 KB) mit der Bitte, dieses auszufüllen.
Unterlagen zur Antragstellung
Förderrichtlinien (60 KB) des Förderprogramms inhabergeführter Einzelhandel
Online-Anmeldeformular des Förderprogramms inhabergeführter Einzelhandel
Dokument zur De-minimis-Erklärung (482 KB)der Stadt Heidelberg
Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte unter foerderprogramm-einzelhandel@heidelberg.de an Claudia Bitti (06221 58-30024) oder Matthias Friedrich (06221 58-30009).


