Landtagswahl am 8. März 2026
Am 8. März 2026 findet die Wahl des 18. Landtags von Baden-Württemberg statt. Alle Informationen rund um die Wahl erhalten Sie nachfolgend.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Am 8. März 2026 findet die Wahl des 18. Landtags von Baden-Württemberg statt. Alle Informationen rund um die Wahl erhalten Sie nachfolgend.
Bei der Landtagswahl werden die Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags gewählt. Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre. Der Landtag besteht aus mindestens 120 Abgeordneten. Informationen zur derzeitigen Sitzverteilung finden Sie im Onlineauftritt des Landtages
Gewählt wird in insgesamt 70 Wahlkreisen. Der Landtagswahlkreis 34 umfasst den gesamten Stadtkreis Heidelberg.
Gewählt wird in 70 Wahlkreisen nach Wahlvorschlägen von Parteien oder von Wahlberechtigten für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme (Kreiswahlvorschlag) wird eine Abgeordnete/ein Abgeordneter direkt gewählt. Gewählt ist, wer die meisten Erststimmen erhält. Mit der Zweitstimme wählt man, ähnlich wie bei den Wahlen zum Bundestag, die Landesliste einer Partei.
Bei der Sitzverteilung im neuen Parlament bekommt zunächst jede gewählte Direktkandidatin und jeder gewählte Direktkandidat ihren oder seinen Platz. Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr aufgrund ihres Anteils an Zweitstimmen zustehen, behält sie diese zusätzlichen Sitze, die man Überhangmandate nennt. Die restlichen Sitze werden dann entsprechend der Verteilung der Zweitstimmen vergeben.
Die Überhangmandate der einen Partei werden wiederum mit zusätzlichen Mandaten für die anderen Parteien ausgeglichen. Diese zusätzlichen Mandate nennt man daher Ausgleichsmandate. Das heißt: Parteien, die durch die Überhangmandate weniger Sitze haben, als ihnen nach dem Ergebnis prozentual zustehen würden, erhalten Ausgleichsmandate, um die Verteilung fair zu gestalten. Das gilt natürlich auch für Parteien, die überhaupt keinen Wahlkreis gewinnen konnten, aber mehr als fünf Prozent der Zweitstimmen erzielt haben.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
Nicht wahlberechtigt sind folglich Deutsche, die in einem anderen Bundesland mit der einzigen oder der Hauptwohnung oder im Ausland leben. Ausländer sind nicht wahlberechtigt, es sei denn, sie besitzen zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit und erfüllen auch die übrigen Wahlrechtsvoraussetzungen. Daher sind auch die in Baden-Württemberg lebenden Staatsangehörigen der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) - anders als bei Europa- und Kommunalwahlen - bei der Landtagswahl nicht wahlberechtigt.
Der Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 34 Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am Freitag, 9. Januar 2026, folgende neun Kreiswahlvorschläge für die Landtagswahl in Baden-Württemberg am Sonntag, 8. März 2026, zugelassen:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
Bewerber: Florian Kollmann
Ersatzbewerberin: Frieda Fiedler
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Bewerberin: Nicole Huber
Ersatzbewerber: Dr. Peer Hübel
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Bewerberin: Ines Palm
Ersatzbewerber: Dr. Johannes Sauerwein
Freie Demokratische Partei (FDP)
Bewerber: Tim Nusser
Ersatzbewerberin: Anna-Maria Aggelákos
Alternative für Deutschland (AfD)
Bewerber: Sven Geschinski
Ersatzbewerber: Timethy Bartesch
Die Linke (Die Linke)
Bewerberin: Kim Bohnen
Ersatzbewerber: Daniel Kraut
Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
Bewerber: Daniel Wagner
Ersatzbewerberin: Julia Burmeister
Volt Deutschland (Volt)
Bewerberin: Elisa Hippert
Ersatzbewerber: Diethard Peter
Einzelbewerberin:
Sabine Regele
Allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern, die für die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg am 8. März 2026 in das Wählerverzeichnis für den Wahlkreis 34 Heidelberg eingetragen sind, wird voraussichtlich ab 26. Januar 2026 bis spätestens bis 15. Februar 2026 eine Wahlbenachrichtigung zugestellt. Aus technischen Gründen kann es vorkommen, dass Wahlbenachrichtigungen an Personen in gemeinsamen Wohnungen zu unterschiedlichen Zeiten zugestellt werden. Die Stadt Heidelberg bittet daher darum, bis zum 15. Februar 2026 von Anfragen aufgrund nicht zugestellter Wahlbenachrichtigungen abzusehen.
Wer bis zu dem vorgenannten Termin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber wahlberechtigt ist, kann sich bei der Wahldienststelle im Amt für Bürgerdienste und Zuwanderung unter der Telefonnummer 58-42220 erkundigen.
Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, aber die zugestellte Wahlbenachrichtigung am Wahltag nicht findet, kann auch ohne diese im örtlich zuständigen Wahllokal unter Vorlage des Reisepasses oder des Personalausweises wählen.
Zur Teilnahme an der Briefwahl wird ein sogenannter Wahlschein benötigt.
Wer schnell und unkompliziert seinen Wahlschein beantragen möchte, um die Teilnahme an der Briefwahl sicherzustellen oder wer in einem beliebigen Heidelberger Wahllokal wählen möchte, hat dafür mehrere Antragsformen zur Verfügung.
Die Briefwahlanträge müssen bis spätestens Freitag, 6 März 2026, 15 Uhr, beim Amt für Bürgerdienste und Zuwanderung, Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg eingehen, um noch bearbeitet werden zu können. Dabei sind jedoch auch die Zustellfristen an den Antragsteller und der Postweg für die Rücksendung des Wahlbriefes zu berücksichtigen.
Auch in den Außenstellen der Bürgerämter können Anträge auf Briefwahl nur bis Freitag, 6. März 2026 während der individuellen Öffnungszeiten, abgegeben werden.
Briefwahlunterlagen, die ausgestellt, aber nicht zugegangen sind, können nur bis Samstag, 7. März 2026 von 10 bis 12 Uhr durch die Wahldienststelle, Poststraße 50, 69115 Heidelberg, ersetzt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung und vorliegender Vollmacht für die Beantragung und die Abholung durch Dritte können bis Sonntag, 8. März 2026, 15 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18 Uhr beim Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg oder im Briefkasten des Rathauses, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg (Standort: Hauptstraße, Höhe Kornmarkt), eingehen, werden nicht mit ausgezählt.
Fragen zum Antragsverfahren beantwortet die Wahldienststelle der Stadt Heidelberg, Poststraße 50, 69115 Heidelberg telefonisch unter 06221 5842220, per Fax 06221 58-4642220 oder per Mail wahldienststelle@heidelberg.de
Wer für die Landtagswahl wahlberechtigt ist, kann nur im Wahlraum desjenigen Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie oder er eingetragen ist. Der Wahlraum ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben, die allen Wahlberechtigten bis spätestens 15. Februar 2026 zugestellt wird.
Wahlberechtigte, die sich innerhalb Heidelbergs nach dem 25. Januar 2026 in einen anderen Wahlbezirk der Stadt umgemeldet haben, bleiben weiterhin im Wählerverzeichnis ihres alten Wohnbezirks eingetragen. Sie können also zunächst nur dort unter Vorlage ihrer Wahlbenachrichtigung oder ihres Personalausweises/Reisepasses wählen.
Wer anders wählen will, benötigt dazu einen Wahlschein. Dieser kann bei den Bürgerämtern ab dem 26. Januar 2026 abgeholt werden. Die Antragsfrist endet am 6. März 2026; die Wahldienststelle in der Poststraße 50 hat an diesem Tag bis 15 Uhr geöffnet. In allen Bürgerämtern kann auch direkt per Briefwahl gewählt werden. Anträge auf Ausstellung eines Wahlscheins beziehungsweise von Briefwahlunterlagen können unter anderem mittels QR-Code oder per online-Antrag beantragt werden.
Die Wahlberechtigten sollten die Wahlunterlagen schnellstmöglich zurückschicken oder einwerfen. Wichtig ist, dass alle Briefwählerinnen und Briefwähler bei der Beantragung der Unterlagen die Zustelladresse ab Anfang Februar angeben. Denn die Briefwahlunterlagen werden entsprechend dieser Angabe weltweit verschickt. Alle Briefwählerinnen und Briefwähler sollten ihren Wahlbrief so schnell als möglich zurücksenden, weil nur die ausgezählt werden, die am Wahlsonntag vor 18 Uhr bei der Wahldienststelle eingegangen sind.
Die Briefe werden bei Standardversand im Bundesgebiet über die Deutsche Post AG kostenfrei befördert. Kosten für andere Zusteller oder besondere Versendungsformen wie zum Beispiel durch Eilbrief oder Versandkosten aus dem Ausland sind selbst zu tragen.
An der Landtagswahl am Sonntag, 8. März 2026, sollen alle Wahlberechtigten gleichberechtigt teilnehmen können.
Folgende Informationen rund um die Wahl sind für Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen wichtig:
Für die Landtagswahl am Sonntag, 8. März 2026, gibt es in Heidelberg insgesamt 91 Wahlbezirke, die in 27 öffentlichen Gebäuden untergebracht sind. Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger können grundsätzlich nur im Wahlraum desjenigen Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Der Wahlraum ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben, die alle Wahlberechtigten spätestens am 15. Februar 2026 erhalten haben sollten.
Wer in einem anderen Wahlraum wählen will, benötigt einen Wahlschein. Mit einem Wahlschein kann in einem beliebigen Wahlraum in Heidelberg oder durch Briefwahl gewählt werden. Wahlscheine für die Landtagswahl 2026 können bei den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg zu den individuellen Öffnungszeiten beantragt und abgeholt werden.
Die Antragsfrist endet am Freitag, 6. März; die Wahldienststelle in der Poststraße 50 hat an diesem Tag bis 15 Uhr geöffnet.
Der Großteil der Wahllokale ist auch für Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen ohne besondere Erschwernisse und ohne fremde Hilfe zugänglich (siehe Liste unten). Personen, die in einem der barrierefreien Wahlräume wählen möchten, ohne dort wahlberechtigt zu sein, müssen jedoch vorher einen Wahlschein beantragen. Mit dem Wahlschein können sie dann in jedem beliebigen Wahllokal wählen.
Selbstverständlich besteht neben der Möglichkeit der Online-Beantragung auch die Möglichkeit die Unterlagen persönlich in jedem Bürgeramt während der individuellen Öffnungszeiten unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung zu beantragen und abzuholen oder dort gleich zu wählen.
Die Wahllokale sind am Wahlsonntag, 8. März 2026 von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Wer sein Wahllokal nicht kennt, kann dies unter der Telefonnummer 06221 58 42220 erfragen.
Die Heidelberger Kandidatin der GRÜNEN, Theresia Bauer, hat mit 41,66 Prozent der Stimmen das Direktmandat im Wahlkreis 34 Heidelberg gewonnen. Weitere detaillierte Ergebnisse erhalten Sie hier
Hallo liebe Nutzerin, hallo lieber Nutzer. Ich bin Lumi. Ich helfe dir gerne bei Fragen rund um unsere schöne Stadt Heidelberg weiter.
Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.
Trotzdem kann es passieren, dass meine Antworten manchmal fehlerhaft und nicht perfekt sind. Das kann die folgenden Gründe als Ursache haben:
Falls du mit einer Antwort von mir unzufrieden bist, dann klicke bitte oben im Chat-Bildschirm auf das Reset-Symbol (↺) und formuliere deine Frage gerne anders.
Du kannst auch aktiv an meiner Verbesserung mithelfen und dich bei Fragen, Unklarheiten oder Verbesserungsvorschlägen zu Lumi direkt an digitales@heidelberg.de wenden.
Die Privatsphäre und der Schutz personenbezogener Daten sind für uns ausgesprochen wichtig. Für die Beantwortung werden keine personenbezogenen Daten benötigt. Bitte gebe deswegen auch keine sensiblen oder personenbezogenen Daten in den Chat ein.
Solltest du uns diese dennoch im Chatverlauf mitgeben, werden wir sämtliche Informationen vertraulich behandeln. Bitte beachte deshalb die Datenschutzhinweise und beachte bitte zudem die allgemeinen Datenschutzhinweise für die Nutzung der Webseiten der Stadt Heidelberg unter folgendem Link: Datenschutz.