Landtagswahl am 14. März 2021
Am 14. März 2021 findet die Wahl des 17. Landtags von Baden-Württemberg statt. Alle Informationen rund um die Wahl erhalten Sie nachfolgend.
Hier finden Sie die Ergebnisse der Landtagswahl 2021
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OB-Wahl in Heidelberg: Prof. Dr. Eckart Würzner gewinnt im zweiten Wahlgang
Prof. Dr. Eckart Würzner bleibt Heidelbergs Oberbürgermeister. Der Amtsinhaber kam im zweiten Wahlgang der OB-Wahl am Sonntag, 27. November, auf 54 Prozent und holte damit die meisten Stimmen (25.487). Prof. Würzner kann damit in seine dritte Amtszeit starten – er steht seit 2006 an der Stadtspitze. Theresia Bauer kam mit 42,4 Prozent (20.010 Stimmen) auf Platz zwei, Björn Leuzinger mit 3,3 Prozent (1.562 Stimmen) auf Platz drei. mehr dazu
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Am 14. März 2021 findet die Wahl des 17. Landtags von Baden-Württemberg statt. Alle Informationen rund um die Wahl erhalten Sie nachfolgend.
Bei der Landtagswahl werden die Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags gewählt. Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre. Der Landtag besteht aus mindestens 120 Abgeordneten. Informationen zur derzeitigen Sitzverteilung finden Sie im Onlineauftritt des Landtages.
Gewählt wird in insgesamt 70 Wahlkreisen. Der Landtagswahlkreis 34 umfasst den gesamten Stadtkreis Heidelberg.
Gewählt wird in 70 Wahlkreisen nach Wahlvorschlägen von Parteien oder von Wahlberechtigten für Einzelbewerber.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat nur eine Stimme und wählt damit in ihrem/seinem Wahlkreis eine/n von den Parteien nominierte/n Kandidatin/Kandidaten bzw. eine/n Einzelkandidatin/Einzelkandidaten. Die ersten 70 Sitze gehen demnach als Direktmandate an die Kandidatinnen/Kandidaten, die in den Wahlkreisen jeweils die meisten Stimmen erreicht haben. Sie werden auch Erst- oder Direktmandate genannt.
Die restlichen 50 Sitze des baden-württembergischen Landtags sind die sogenannten Zweitmandate. Um zu ermitteln, welche Bewerber/innen diese Sitze erhalten, werden zunächst die für die einzelnen Parteien ermittelten Gesamtzahlen nach einer bestimmten Rechenmethode (Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers) auf die vier Regierungsbezirke (Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen) verteilt. Soweit den Parteien nach Abzug der Erstmandate noch Sitze zustehen, kommen seit der Landtagswahl 2011 die nicht direkt gewählten Bewerberinnen oder Bewerber zum Zug, die innerhalb des Regierungsbezirks die höchsten prozentualen Stimmenanteile erreicht haben (Zweitmandate).
Überhangmandate entstehen dann, wenn eine Partei in einem der vier Regierungsbezirke mehr Direktmandate erreicht hat, als ihr nach dem prozentualen Gesamtergebnis dort zustehen. Hat eine Partei in einem Regierungsbezirk Überhangmandate erworben, findet in dem betreffenden Regierungsbezirk ein Ausgleich im Verhältnis zu den anderen Parteien statt. Die anderen Parteien erhalten gegebenenfalls sogenannte Ausgleichsmandate.
Die Ausgleichsmandate werden seit der Landtagswahl 2011 an die Bewerberinnen oder Bewerber der betreffenden Partei vergeben, die in dem Regierungsbezirk die höchsten prozentualen Stimmenanteile erreicht haben und bisher noch nicht berücksichtigt wurden.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
Nicht wahlberechtigt sind folglich Deutsche, die in einem anderen Bundesland mit der einzigen oder der Hauptwohnung oder im Ausland leben. Ausländer sind nicht wahlberechtigt, es sei denn, sie besitzen zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit und erfüllen auch die übrigen Wahlrechtsvoraussetzungen. Daher sind auch die in Baden-Württemberg lebenden Staatsangehörigen der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) - anders als bei Europa- und Kommunalwahlen - bei der Landtagswahl nicht wahlberechtigt.
Der Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 34 Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am Dienstag, 19. Januar 2021, folgende 13 Wahlvorschläge für die Landtagswahl in Baden-Württemberg am Sonntag, 14. März 2021, zugelassen:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), Bewerberin: Theresia Bauer
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), Bewerberin: Anja Boto Rodriguez
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Bewerber: Daniel Al-Kayal
Alternative für Deutschland (AfD), Bewerber: Timethy Bartesch
Freie Demokratische Partei (FDP), Bewerber: Benjamin Brandstetter
Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis), Bewerber: Ulrich Becker
DIE LINKE (DIE LINKE), Bewerberin: Sahra Mirow
FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER), Bewerberin: Anja Plesch-Krubner
Klimaliste Baden-Württemberg (KlimalisteBW), Bewerberin: Dr. Friederike Benjes
Ökologisch-Demokratische Partei / Familie und Umwelt (ÖDP), Bewerber: Dr. Dieter Koch
Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI), Bewerber: Björn Leuzinger
Partei WIR2020 (W2020), Bewerberin: Doris Rothermel
Volt Deutschland (Volt), Bewerberin: Chantal Graßelt
Bitte beachten Sie bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen, die nicht persönlich in einem Bürgeramt erfolgt, dass die Unterlagen von der Wahldienststelle per Post mit den üblichen Postlaufzeiten versandt werden.
Die Frist zur Antragstellung, online und auf sonstigen der vorgenannten Wege, endete gesetzlich am Freitag, 12. März 2021, 18 Uhr. Dabei sind jedoch auch die Zustellfristen an den Antragsteller und der Postweg für die Rücksendung des Wahlbriefes zu berücksichtigen.
Briefwahlunterlagen, die ausgestellt, aber nicht zugegangen sind, können nur bis Samstag, 13. März 2021 von 10 bis 12 Uhr durch das Bürger- und Ordnungsamt, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, ersetzt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung und vorliegender Vollmacht für die Beantragung und die Abholung durch Dritte können bis Sonntag, 14. März 2021, 15 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18 Uhr beim Bürgeramt Mitte, Wahldienststelle, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg oder im Briefkasten des Rathauses, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg (Standort: Hauptstraße, Höhe Kornmarkt), eingehen, werden nicht mit ausgezählt.
Fragen zum Antragsverfahren beantwortet die Wahldienststelle der Stadt Heidelberg telefonisch unter 06221 5842220, per Fax 06221 5849150 oder per Mail wahldienststelle@heidelberg.de.
Bürgerinnen und Bürger, die für die Wahl am 14. März 2021 wahlberechtigt sind, können grundsätzlich nur im Wahlraum desjenigen Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Der Wahlraum ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben, die allen Wahlberechtigten bis spätestens 21. Februar 2021 zugestellt wird. Die Zustellung erfolgt durch die Deutsche Post AG.
Wahlberechtigte, die innerhalb Heidelbergs umgezogen sind und sich nach dem 21. Februar 2021 in einen anderen Wahlbezirk der Stadt umgemeldet haben, bleiben weiterhin im Wählerverzeichnis ihres alten Wohnbezirks eingetragen. Sie können also zunächst nur dort unter Vorlage ihrer Wahlbenachrichtigung oder eines Personalausweises/Passes wählen.
Wer dies nicht möchte und dennoch an der Wahl teilnehmen will, benötigt einen Wahlschein. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Kategorie „Wie können Briefwahlunterlagen beantragt werden?“.
Mit einem Wahlschein kann in einem beliebigen Wahlraum der Stadt oder durch Briefwahl gewählt werden.
An der Landtagswahl am Sonntag, 14. März 2021, sollen alle Wahlberechtigten gleichberechtigt teilnehmen können. Die Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben ist in Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben. Folgende Informationen rund um die Wahl sind für Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen wichtig:
Für die Vorbereitung und Durchführung der Landtagswahl gelten:
Die Heidelberger Kandidatin der GRÜNEN, Theresia Bauer, hat mit 40,97 Prozent der Stimmen das Direktmandat im Wahlkreis 34 Heidelberg gewonnen. Weitere detaillierte Ergebnisse erhalten Sie hier.