Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Betreuungsbehörde
Bergheimer Str. 155
69115 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-3 89 30

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Rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht

Was ist eine rechtliche Betreuung und wem hilft sie?

Eine rechtliche Betreuung hilft volljährigen Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen können.

Informationsflyer Betreuungsbehörde
Info-Flyer zum Download (12,4 MB)
  • Kann man seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln, wird vom Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuerin bzw. ein rechtlicher Betreuer bestellt. Die Betreuerin bzw. der Betreuer unterstützt den betroffenen Menschen rechtlich oder handelt für ihn, zum Beispiel durch Regelung der Finanzen, Vertretung gegenüber Behörden, Organisation von pflegerischen Diensten, Einwilligung in ärztliche Behandlungen etc.
  • Im Rahmen einer Betreuung soll Hilfestellung nur in dem Umfang geleistet werden, wie Betroffene nicht in der Lage sind, sich zu vertreten.
  • Die Entmündigung gibt es nicht mehr.
  • Jeder Mensch kann in gesunden Tagen Vorsorge treffen - durch eine umfassende Vorsorgevollmacht bzw. durch eine Betreuungsverfügung.

Hier finden Sie die nötigen Unterlagen zum Download: Merkblatt (419 KB)Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht (477 KB) und wichtige Hinweise zum Ausfüllen der Vordrucke (379 KB)

Werden Sie Berufsbetreuerin / Berufsbetreuer in Heidelberg

Selbstständige Berufsbetreuerinnen / Berufsbetreuer beraten, unterstützen und vertreten volljährige Menschen, die wegen Beeinträchtigungen ihrer Gesundheit, ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können. Deshalb wird ihnen vom Gericht eine rechtliche Betreuerin oder ein Betreuer zur Seite gestellt.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Weitere Informationen finden Sie hier (314 KB).

Zuständige Stellen

  • Betreuungsbehörde
    Beratung zur rechtlichen Betreuung;
    Information zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung in Form von Einzelberatung und Vorträgen; die Vorträge richten sich an eine Gruppengröße bis 200 Teilnehmer/-innen; sie dauern circa 45 Minuten mit anschließender Frage- und Antwortrunde; die Vorträge werden kostenlos angeboten; bei Interesse bitten wir um Kontaktaufnahme mit der Betreuungsbehörde;
    öffentliche Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen;
    Gewinnung und Begleitung von rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern;
    Erstellen von Sozialberichten für das Betreuungsgericht.
  • Amtsgericht/Betreuungsgericht
    Auskünfte zur rechtlichen Betreuung und Einleiten von entsprechenden Verfahren, wenn eine Person ganz oder teilweise ihre Angelegenheiten nicht mehr besorgen kann.
    Betreuungsanregungen sind an das Betreuungsgericht zu richten.

In Heidelberg gibt es einen anerkannten Betreuungsverein, der ebenfalls berät und viele Aufgaben im Betreuungsrecht wahrnimmt:

weitere Informationen

- Flyer der Betreuungsbehörde (12,4 MB)
- Flyer zum Thema "Andere unterstützen: Ehrenamt rechtliche Betreuung" (12,3 MB)