Land verschärft Corona-Regelungen: FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen

OB Würzner: „Impfen bleibt Schlüssel zur Bekämpfung der Pandemie“ / Inzidenz steigt stark

Das Land Baden-Württemberg hat wegen der stark ansteigenden Omikron-Welle die Corona-Regeln verschärft. Mit Änderung der Corona-Verordnung gelten seit Mittwoch, 12. Januar 2022, folgende Neuerungen: In Innenbereichen mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2- oder vergleichbare Maske (zum Beispiel KN95) tragen – unter anderem beim Einkaufen, in der Gastronomie, in Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie in städtischen Gebäuden wie dem Rathaus und den Bürgerämtern. Die Regelungen der Alarmstufe II gelten bis 1. Februar 2022 weiter. Die Sperrzeit für die Gastronomie wurde von 22.30 bis 6 Uhr verlängert. Zudem hat das Land zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit der kritischen Infrastruktur die Quarantäne-Regelung angepasst: Kontaktpersonen von Infizierten sind von der Quarantäne befreit, wenn sie die Booster-Impfung bekommen haben oder die zweite Impfung oder eine Genesung weniger als drei Monate zurückliegen.

Inzidenz in Heidelberg steigt: Ausgangsbeschränkung für Nichtgeimpfte/-genesene droht

Die 7-Tages-Inzidenz in Heidelberg ist am 11. Januar 2022 auf 494,5 gestiegen. Damit hatte Heidelberg an diesem Tag die höchste Inzidenz aller Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg. Die hohen Inzidenzwerte stehen möglicherweise in Zusammenhang mit einer erhöhten Reisetätigkeit über Weihnachten und Neujahr. Heidelberg ist eine international ausgerichtete Wissenschaftsstadt und demzufolge gibt es sehr viele Bürgerinnen und Bürger, die in dieser Zeit in ihre Heimat fahren. In vergleichbaren Städten wie etwa Freiburg stieg die Inzidenz zuletzt ebenfalls deutlich an. Eine weitere Erklärung könnte das – im Vergleich zu anderen Stadt- und Landkreisen – frühere Auftreten der stark ansteckenden Omikron-Variante in Heidelberg sein, die auch auf erhöhte Mobilität zurückzuführen ist. Omikron wurde in Heidelberg erstmals bei einer Person mit Symptombeginn am 4. Dezember 2021 nachgewiesen.
 
Heidelbergs Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner appelliert angesichts der steigenden Inzidenz an die Bürgerinnen und Bürger: „Bleiben Sie bitte weiter achtsam und halten Sie sich an die Hygiene- und Abstandsregelungen! Nutzen Sie eines der vielen Angebote in unserer Stadt, um sich impfen zu lassen! Impfen bleibt der zentrale Schlüssel zur Bekämpfung der Pandemie. Die allermeisten Heidelbergerinnen und Heidelberger haben sich in den vergangenen knapp zwei Jahren sehr verantwortungsbewusst verhalten. Dadurch haben Sie wesentlich dazu beigetragen, dass wir in Heidelberg bislang sehr gut durch die Pandemie gekommen sind. Dafür möchte ich mich ganz herzlich bedanken.“
 
Die Stadt Heidelberg hat zwei eigene Impfangebote in der Stadtbücherei und im Welcome Center auf dem Landfried-Areal eingerichtet und unterstützt in Zusammenarbeit mit dem Rhein-Neckar-Kreis, der Heidelberger Ärzteschaft und anderen Initiativen weitere zusätzliche Angebote. Eine Übersicht über alle Impfangebote gibt es unter www.heidelberg.de/impfen.
 
Überschreitet die 7-Tage-Inzidenz in Heidelberg an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert 500, erfolgen nach der Corona-Verordnung des Landes nächtliche Ausgangsbeschränkungen für Nichtgeimpfte und Nichtgenesene. Die Maßnahmen greifen ab dem Tag nach der Bekanntmachung durch das Gesundheitsamt. In Heidelberg könnte diese Ausgangsbeschränkung – bei weiterem Ansteigen der Inzidenz – ab Freitag, 14. Januar 2022, in Kraft treten. Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, dürfte in diesem Falle das Haus zwischen 21 und 5 Uhr nur noch aus triftigen Gründen verlassen.

Die wichtigsten aktuellen Regeln in Heidelberg sind:

  • 2G plus-Regelung (geimpft oder genesen mit Testnachweis) in der Gastronomie, in Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie bei Sportveranstaltungen und dem Freizeitsport im Innenraum
  • 2G-Regelung (geimpft oder genesen) im Einzelhandel; mit Ausnahme der Grundversorgung
  • 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet) am Arbeitsplatz, in Bussen und Bahnen sowie beim Besuch von Ämtern und Bürgerämtern der Stadt Heidelberg
  • Kontaktbeschränkung für geimpfte und genesene Personen: 10 Personen in Innenräumen, 50 Personen im Freien
  • Wenn bei einem Treffen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, dürfen nur ein Haushalt und zwei weitere Personen zusammenkommen
  • Innerhalb geschlossener Räume mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maske oder ein vergleichbares Modell tragen. Im öffentlichen Nahverkehr und in Arbeits- und Betriebsstätten sind alle medizinischen Masken – also auch OP-Masken – zulässig.
  • Kontaktpersonen von Infizierten sind von der Quarantäne befreit, wenn sie die Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) bekommen haben oder die zweite Impfung oder eine Infektion weniger als drei Monate zurückliegt
  • Für Infizierte oder nicht geimpfte Kontaktpersonen gelten zehn Tage Quarantäne. Diese kann nach sieben Tagen mit einem negativen PCR- oder Antigentest verkürzt werden. Für Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen ist eine Freitestung ab dem fünften Tag möglich. Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen dürfen die Arbeitsstätte ab dem siebten Tag mit negativem PCR-Test und nach 48 Stunden Symptomfreiheit wiederbetreten.

Hinweis: Weitere Informationen bietet die Stadt Heidelberg auf ihrer Webseite  www.heidelberg.de/coronavirus. Die neuen Regeln auf einen Blick stellt das Land Baden-Württemberg auf seiner Internetseite unter www.baden-wuerttemberg.de zur Verfügung. Dort finden sich auch Antworten zu den häufigsten Fragen rund um die Corona-Verordnung.