Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften
Altstadt - Villenanlagen oberhalb des Schlosses
Das Plangebiet befindet sich auf dem Schlossberg der historischen Altstadt Heidelbergs und verläuft entlang des Schloss-Wolfsbrunnenwegs. Charakteristisch für den Planungsraum sind große Grundstücke mit einer villenartigen Bebauung, die mit dem Wald verschmilzt und eine zurückhaltende Kulisse für das Schloss bildet. Die Charakteristik des Gebiets soll mit dem Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert und vor ortsbilduntypischen Veränderungen geschützt werden.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 14. Oktober 2021 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch beschlossen, für den Bereich Altstadt einen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 10. November 2021 im "stadtblatt" ortsüblich bekannt gemacht.
Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften ist dem abgebildeten Lageplan zu entnehmen.
Öffentliche Auslegung der Planunterlagen
Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, vorhandene Planungsalternativen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Es ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die Planunterlagen werden daher in der Zeit vom
5. Oktober 2023 bis einschließlich 3. November 2023 im Kompetenzzentrum Bauen-Wohnen-Förderung (vormals Technisches Bürgeramt) im Verwaltungsgebäude Prinz Carl, EG, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Das Kompetenzzentrum Bauen-Wohnen-Förderung hat für Besucherinnen und Besucher aktuell dienstags von 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06221 - 58 25150 oder per E-Mail unter bauberatung@heidelberg.de möglich. Die Unterlagen zum Bebauungsplan stehen während der Auslegungsfrist auch unter "weitere Infos" zum Download bereit.
Anschrift
Kompetenzzentrum Bauen-Wohnen-Förderung (vormals Technisches Bürgeramt)
Verwaltungsgebäude Prinz Carl
Erdgeschoss
Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Planen Sie mit!
Auskünfte und Erläuterungen zu den Planungsabsichten außerhalb der Öffnungszeiten werden nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06221-5823191 erteilt.
Anregungen zur Planung können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während der Informationsveranstaltung, während der Auslegungsfrist im Technischen Bürgeramt sowie über das Kontaktformular im Internet (beteiligung-stadtplanung@heidelberg.de) vorgebracht werden.
Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch haben Sie die Möglichkeit, mehrmals an der Planung mitzuwirken. Das Planungsrecht unterscheidet dabei die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Absatz 1 BauGB) und die öffentliche Auslegung des Entwurfs (§ 3 Absatz 2 BauGB) eines Bebauungsplans. Die Details können Sie dem Regelablauf eines Bebauungsplanverfahrens entnehmen.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung haben Sie Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern, Hinweise abzugeben und Ihre Wünsche an die Planung zu formulieren. Für Rückfragen zu Ihren Äußerungen und Hinweisen durch die Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes wäre es wünschenswert, wenn Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben. Die Kontakt-Mail hierzu finden Sie auf nebenstehender Visitenkarte.
