Hinweise zu den Parkregelungen in Handschuhsheim
Seit dem 1. Juli 2019 ist der gesamte Stadtteil Handschuhsheim als „Parkraumbewirtschaftungszone“ ausgewiesen.
Im Bereich dieser Zonenregelung darf von Montag bis Samstag zwischen 7 bis 20 Uhr höchstens zwei Stunden geparkt werden. Eine Parkscheibe muss deutlich sichtbar ausgelegt werden.
Bewohner/-innen der Parkraumbewirtschaftungszone (mit Hauptwohnung), Geschäftsführer/-innen und Mitarbeiter/-innen (je 4 Mitarbeiter/-innen 1 Ausweis, max. 5 Ausweise) von ortsansässigen Geschäften, Betrieben und anderen Institutionen können für einen auf sie zugelassenen oder ihnen nachweislich dauerhaft zur Nutzung überlassenen PKW einen Parkausweis H1, H2 oder H3 beantragen, der sie von der Höchstparkzeit befreit.
Gesetzliche und ausgeschilderte Halt- und Parkverbote müssen trotz des Parkausweises beachtet werden. Die bisherigen reinen „Kurzzeitparkplätze“ im Geltungsbereich bleiben erhalten.
Wo erhält man die Parkausweise und was kosten sie?
Die Parkausweise können online beantragt werden. Darüber hinaus erhalten Sie die Ausweise auch im Bürgeramt Handschuhsheim, Dossenheimer Landstraße 13. Die Jahresgebühr für einen Bewohnerparkausweis beträgt 120,00 €. Wird bei der Antragsstellung ein auf die gebührenpflichtige Person ausgestellter Heidelberg-Pass oder Heidelberg-Pass+ der Stadt vorgelegt, ermäßigt sich die Jahresgebühr aus sozialen/wirtschaftlichen Gründen auf 36,00 €.
Was ist mit Besucherinnen und Besuchern?
Bewohnerinnen und Bewohner von Handschuhsheim sowie Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer von ortsansässigen Geschäften, Betrieben und anderen Institutionen erhalten für ihre Gäste im Bürgeramt Handschuhsheim einen Bogen „Besucherkarten“ im Kalenderjahr kostenlos. Der Bogen enthält neun Tageskarten und eine Wochenkarte. Auf den Karten muss vor Nutzung das Datum und das Kennzeichen eingetragen werden. Es ist möglich, bis zu fünf weitere Bögen für je sechs Euro zu kaufen. Ab dem siebten Bogen kosten sie 27 Euro. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Geschäften, Betrieben und anderen Institutionen erhalten keine Besucherkarten. Die Besucherkarten dürfen nicht dazu dienen, mehrere Geschäftsautos eines Betriebes in der Parkzone abzustellen. Der städtische Gemeindevollzugsdienst wird verstärkt kontrollieren.
Weitere Informationen
Parkplan Handschuhsheim (552 KB)