Die Rahmenbedingungen für die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen sind in der Straßen- und Anlagenpolizeiverordnung der Stadt Heidelberg geregelt. Solange man sich im Rahmen dieser Bestimmungen bewegt, ist die Nutzung der Grünanlagen im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs für jedermann zulässig.
Nutzungswünsche über diesen Gemeingebrauch hinaus, wie zum Beispiel für die Durchführung von Veranstaltungen, bedürfen einer vorherigen Genehmigung durch das Landschafts- und Forstamt der Stadt Heidelberg. Bitte wenden Sie sich an Michael Gärtner, Telefon: 06221 58-28030, E-Mail: michael.gaertner@heidelberg.de
Diese Genehmigung ist im Einzelfall einzuholen und kann von mehreren Rahmenbedingungen abhängig sein wie zum Beispiel der Eignung der Anlage, Nutzungsdruck durch die Allgemeinheit, Witterungsbedingungen und so weiter. Abhängig vom Veranstaltungstyp können weitere Genehmigungen anderer Stellen notwendig werden. Dies wird unten noch im Detail beschrieben.
Sonderregelung für Neckarwiese
Einen Sonderfall stellt das Neckarvorland - umgangssprachlich „die Neckarwiese“- dar. Hier hat der Gemeinderat die gesamte Anlage zum Schutz der unmittelbaren Anwohner vor Beeinträchtigungen durch den Erlass einer besonderen Satzung über die Benutzung des Neckarvorlandes unter einen besonderen Schutz gestellt. Neue, bisher nicht etablierte Veranstaltungen, sind nach den Satzungsbestimmungen nicht genehmigungsfähig. Darüber hinaus hat der Gemeinderat die Gesamtanzahl der jährlichen Veranstaltungen begrenzt.
Eine Nutzung der Neckarwiese im Rahmen des oben beschriebenen Gemeingebrauchs ist aber natürlich für jedermann jederzeit wie in allen Grünanlagen Heidelbergs möglich.