Ausweisung eines Vorranggebietes für Windenergie in Heidelberg
Änderungsentwurf der Landschaftsschutzgebiets-verordnung „Bergstraße-Mitte“ startet in Offenlage
Im Zuge der Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar prüft der Verband Region Rhein-Neckar derzeit die Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung. Östlich von Heidelberg soll in diesem Rahmen das Vorranggebiet „Lammerskopf“ (HD/RNK-VRG02-W) ausgewiesen werden.
Zur Schaffung der Vorrausetzungen für die Errichtung von Windenergieanlagen beabsichtigt die Stadt Heidelberg als Untere Naturschutzbehörde die Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet „Bergstraße-Mitte“ zu ändern. Die Änderung erfolgt durch die Definition von Zonen, in welchen die Errichtung oder wesentliche Änderung von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Windenergieanlagen und der hierfür erforderlichen Neben- und Erschließungsanlagen ermöglicht wird.
Der Entwurf zur Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Bergstraße-Mitte“ liegt von Freitag, 13. Juni, bis einschließlich Montag, 14. Juli 2025, bei der Stadt Heidelberg, Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, Zimmer 2.25, 2. Obergeschoss, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Die Unterlagen sind ab 13. Juni 2025 auch auf der städtischen Internetseite www.heidelberg.de/buergerwindpark abrufbar. Hinweise und Stellungnahmen können per E-Mail an windenergie@heidelberg.de gesendet werden.