Betreuungsangebote an Grundschulen werden aktualisiert

Stadt passt Angebote dem neuen Rechtsanspruch an – Entgelterhöhung bedingt durch Tarifsteigerungen

Die Stadt Heidelberg strukturiert ihre Betreuungsangebote an Grundschulen neu. Hintergrund ist der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder während der Schulzeit. Ziel der Anpassungen ist es, den gesetzlichen Anspruch zuverlässig zu erfüllen, Verwaltungsaufwand und -kosten zu reduzieren, die Versorgung mit Fachkräften zu garantieren und die Angebote für Familien an allen öffentlichen Grundschulen vergleichbar zu gestalten. Die Änderungen, die der Gemeinderat in seiner Sitzung am 16. April 2026 beschlossen hat, sollen schrittweise umgesetzt werden. Erste Maßnahmen betreffen bereits das Schuljahr 2026/27, weitere Anpassungen folgen zum Schuljahr 2027/28.

Drei neue Betreuungsmodule ab 2027/28

Künftig soll die Betreuung an allen Grundschulen statt in vier in drei Zeitmodulen organisiert werden. Eltern können dann zwischen folgenden Angeboten wählen: Betreuung vom Unterrichtsende wahlweise bis 14.30 Uhr, 16 Uhr oder 17 Uhr. Mit dem Betreuungsmodul bis 16 Uhr wird der gesetzlich geforderte Betreuungsumfang von bis zu acht Stunden täglich ermöglicht. Gleichzeitig sollen die Angebote übersichtlicher und der organisatorische Aufwand reduziert werden.

Planung zu einheitlichem Beginn an allen Grundschulen – Veränderung der Frühbetreuung

Lediglich an vier Schulen gibt es derzeit noch eine Frühbetreuung vor Unterrichtsbeginn. Diese soll zum Schuljahr 2027/28 eingestellt werden, um möglichst an allen Grundschulstandorten einen einheitlichen Schulbeginn zu schaffen. Dadurch sollen unter anderem Abläufe vereinheitlicht, dem Fachkräftemangel vorgebeugt und die Organisation der Betreuung vereinfacht werden.

Mehr Flexibilität beim Mittagessen

Auch beim Mittagstisch wird es eine Neuerung geben: Eltern können künftig wählen, ob die Kinder am warmen Mittagstisch in der Schule teilnehmen sollen oder ein Vesper mitbringen.

Ganztagsbetreuung künftig an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf. Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung auch für Erstklässlerinnen und Erstklässler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), sofern sie ihren Hauptwohnsitz in Heidelberg haben. Um diesen Anspruch zu erfüllen, wird eine neue Betreuungseinrichtung an der Stauffenbergschule angeboten.

Bewährter Träger bleibt verantwortlich

Die Durchführung der Betreuungsangebote übernimmt weiterhin der Verein päd-aktiv e. V., der anerkannter Träger der Jugendhilfe ist. Der bestehende Vertrag mit der Stadt soll entsprechend angepasst werden.

Elternentgelte für die Schulkindbetreuung werden angepasst

Ab dem Schuljahr 2026/27 werden die Elternentgelte für die Betreuung von Grundschulkindern nach zwei Jahren turnusmäßig angepasst. Die Anpassung orientiert sich an den Tarifsteigerungen im Sozial- und Erziehungsdienst in den Jahren 2024 und 2025. Wegen der deutlich gestiegenen Personalkosten steigen auch die Beiträge für die Betreuungsangebote an Grundschulen, für additive Angebote an Ganztagsgrundschulen sowie für die Ferienbetreuung um 14,33 Prozent. Die kommunalen Zuschüsse tragen den größten Teil der Kosten, während die Elternentgelte einen ergänzenden Beitrag von circa 30 Prozent leisten. Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat außerdem beauftragt, eine grundlegende Überarbeitung des Entgeltsystems vorzunehmen.

Breites Angebot für Familien sichern

In Heidelberg nutzen im laufenden Schuljahr 3.730 Grundschulkinder die Betreuungsangebote an öffentlichen Grundschulen, dies entspricht einer Betreuungsquote von 85 Prozent.

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