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Tiefbauamt
Bergheimer Straße 111
69115 Heidelberg
Mobiltelefon (0 62 21) 58-2 70 10
Fax (0 62 21) 58-2 79 00

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Antrag zur

Aufgrabungsvereinbarung im öffentlichen Straßenraum

Alle Aufgrabungen im öffentlichen Straßenraum bedürfen der Genehmigung und des Abschlusses einer Aufgrabungsvereinbarung mit dem Tiefbauamt Heidelberg. Der öffentliche Straßenraum umfasst alle dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege, Plätze und Grünflächen.
Bestandteil und Grundlage der Aufgrabungsvereinbarung sind die Allgemeinen Bestimmungen (Richtlinien) (85 KB) zur Aufgrabungsvereinbarung mit der Stadt Heidelberg sowie die Hinweise zu Aufgrabungen (323 KB). Gestattungsnehmer der Aufgrabungsvereinbarung ist zwingend der Eigentümer des Grundstücks, aufgrund dessen die Aufgrabung im öffentlichen Straßenraum erforderlich ist.
Die Bauausführung im öffentlichen Straßenraum darf nur durch ein vom Tiefbauamt Heidelberg anerkanntes Fachunternehmen erfolgen (Voraussetzung: Handelsregistereintrag, Meisterbrief oder gültige Handwerkskarte). Das Tiefbauamt Heidelberg behält sich vor, ungeeignete Firmen abzulehnen.

Zur Genehmigung und Prüfung von Aufgrabungen im öffentlichen Straßenraum ist dem Tiefbauamt Heidelberg mindestens 4 Wochen vor der geplanten Maßnahme die ausgefüllte und unterschriebene Aufgrabungsvereinbarung (517 KB) vorzulegen. Der Aufgrabungsvereinbarung sind geeignete Lagepläne und ggf. weitere Unterlagen wie z. B. Fotos beizufügen, aus denen der gesamte Umfang der geplanten Maßnahme ersichtlich ist.
Die Aufgrabungsvereinbarung kann in digitaler Form an aufgrabung@heidelberg.de (max. 12 MB) gesendet werden.

Sofern im Bereich von Neu- und Umbaumaßnahmen die Herstellung neuer Grundstückszufahrten erforderlich wird, ist hierfür ebenfalls eine Abgrabungsvereinbarung erforderlich. Darüber hinaus sind die Technischen Regeln für die Ausführung von Grundstückszufahrten (69 KB) zu beachten und werden Bestandteil der Aufgrabungsvereinbarung.

Zusätzlich benötigen alle Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum eine verkehrsrechtliche Anordnung. Diese ist in einem gesonderten Verfahren beim Amt für Mobilität vao-baustellen@heidelberg.de zu beantragen.

Info

Hallo liebe Nutzerin, hallo lieber Nutzer. Ich bin Lumi. Ich helfe dir gerne bei Fragen rund um unsere schöne Stadt Heidelberg weiter.

Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.

Trotzdem kann es passieren, dass meine Antworten manchmal fehlerhaft und nicht perfekt sind. Das kann die folgenden Gründe als Ursache haben:

  1. Technische Limitierung: Obwohl ich eine neuartige Technologie bin, kann ich nicht immer die beste Antwort geben, weshalb ich auch noch regelmäßig optimiert werde.
  2. Kontextverständnis: Für eine gute und passende Antwort greife ich für mein Verständnis Ihrer Frage auf vorhandene Daten und ein Sprachmodell (LLM) zurück. Unsere Sprache ist komplex und vielschichtig, weshalb ich nicht immer den Kontext einer Frage richtig interpretiere.
  3. Aktualität: Ich bin als textgenerierendes System sehr gesprächig, aber manchmal fehlen mir tagesaktuelle Daten oder Informationen z.B. zu den neuesten Pressemitteilungen.
  4. Halluzination durch Informationslücke: Es kann vorkommen, dass ich Antworten generiere, die erfunden oder ‚halluziniert' sind. Das liegt daran, dass ich auf Basis von Wahrscheinlichkeiten eine Antwort ausgebe und nicht immer über die aktuellen und passendsten Informationen für Ihre Frage verfüge.

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