Zusammensetzung
Die Instrumente des Bezirksbeirats
Die Mitglieder der Bezirksbeiräte werden bei wichtigen Angelegenheiten zu ihrem Bezirk gehört. Werden in den gemeinderätlichen Ausschusssitzungen wichtige Themen aus dem Stadtteil behandelt, kann der Bezirksbeirat ein Mitglied in die Ausschusssitzung entsenden, um beratend daran teilzunehmen.
Sitzungsablauf
- Je Bezirksbeirat finden mindestens drei Sitzungen pro Kalenderjahr statt.
- Zu Beginn einer jeden Sitzung haben Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils die Möglichkeit, Fragen zum Stadtteil an die Verwaltung oder die Mitglieder des Bezirksbeirats zu richten. Kann eine Frage in der Sitzung nicht beantwortet werden, erfolgt nachträglich eine schriftliche Antwort. Dazu werden persönliche Angaben in einem Formular festgehalten. Die entsprechende Datenschutzinformation nach Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie das Formular gibt es hier zum Download. (716 KB)
- Die Sitzungen können öffentlich und nicht-öffentlich abgehalten werden. Bei öffentlichen Sitzungen dürfen alle Bürgerinnen und Bürger das Geschehen mitverfolgen. Nicht-öffentliche Sitzungen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
- Zu den Beratungen einzelner Tagesordnungspunkte kann der Bezirksbeirat Sachverständige oder sachverständige Einwohnerinnen/ Einwohner hinzuziehen und Betroffene anhören.
- Oftmals sind auch Mitglieder des Gemeinderats bei den Sitzungen anwesend. Diese haben ein Rederecht – jedoch kein Stimmrecht.
Stadtteilbudget
Drei Vertreter aus der Mitte des Bezirksberat wirken im Stadtteilbudgetgremium mit. Alle Informationen zum Gremium, sowie zum Bewerbungs- und Auswahlprozess finden Sie hier.