Personalvertretung bei der Stadt Heidelberg

Grundsätze der Arbeit der Personalvertretung

Die Grundlage für die Arbeit ist das Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg (LPVG). Die Personalvertretungen sind gewählte Vertreterinnen und Vertreter der städtischen Beschäftigten. Diese bestehen aus dem Gesamtpersonalrat und den Dienstellenpersonalräten.

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