Personalvertretung bei der Stadt Heidelberg
Grundsätze der Arbeit der Personalvertretung
Die Grundlage für die Arbeit ist das Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg (LPVG). Die Personalvertretungen sind gewählte Vertreterinnen und Vertreter der städtischen Beschäftigten. Diese bestehen aus dem Gesamtpersonalrat und den Dienstellenpersonalräten.