FAQ zur Reform des Gaststättenrechts in Baden-Württemberg
Mit der Reform des Gaststättenrechts in Baden-Württemberg zum 1. Januar 2026 möchten wir Ihnen die wichtigsten Änderungen und deren praktische Auswirkungen übersichtlich darstellen. Die Reform verfolgt zwei zentrale Ziele:
- Modernisierung des Rechtsrahmens: Das neue Landesgaststättengesetz fasst das bisherige Gaststättengesetz von 2009 sowie Teile der Gaststättenverordnung von 1991 zu einem zeitgemäßen und klar strukturierten Regelwerk zusammen.
- Bürokratieabbau: Der Wechsel vom bisherigen Erlaubnisverfahren hin zu einem einfachen Anzeigeverfahren erleichtert die Gründung und den Betrieb von Gaststätten erheblich. Dadurch sollen Abläufe beschleunigt und die Verwaltung entlastet werden.
In den folgenden Fragen und Antworten gehen wir auf die wichtigsten Punkte ein – von den neuen Anzeigevorschriften über die Gaststättenunterrichtung bis hin zu den Möglichkeiten behördlicher Anordnungen per Bescheid.
Wann tritt es in Kraft?
Beschlossen am 12. November 2025, in Kraft seit 1. Januar 2026.

