Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Gewerberechtsabteilung
Bergheimer Str. 69
69115 Heidelberg

FAQ zur Reform des Gaststättenrechts in Baden-Württemberg

Mit der Reform des Gaststättenrechts in Baden-Württemberg zum 1. Januar 2026 möchten wir Ihnen die wichtigsten Änderungen und deren praktische Auswirkungen übersichtlich darstellen. Die Reform verfolgt zwei zentrale Ziele:

  • Modernisierung des Rechtsrahmens: Das neue Landesgaststättengesetz fasst das bisherige Gaststättengesetz von 2009 sowie Teile der Gaststättenverordnung von 1991 zu einem zeitgemäßen und klar strukturierten Regelwerk zusammen.
  • Bürokratieabbau: Der Wechsel vom bisherigen Erlaubnisverfahren hin zu einem einfachen Anzeigeverfahren erleichtert die Gründung und den Betrieb von Gaststätten erheblich. Dadurch sollen Abläufe beschleunigt und die Verwaltung entlastet werden.

In den folgenden Fragen und Antworten gehen wir auf die wichtigsten Punkte ein – von den neuen Anzeigevorschriften über die Gaststättenunterrichtung bis hin zu den Möglichkeiten behördlicher Anordnungen per Bescheid.

Wann tritt es in Kraft?

Beschlossen am 12. November 2025, in Kraft am 1. Januar 2026.

Anzeige statt Erlaubnis

Was bedeutet das Anzeigenmodell?

  • Der bisher erforderliche Konzessionsantrag für alkoholhaltige Gaststätten entfällt.
  • Gastronomietreibende reichen ab 2026 lediglich eine Anzeige – gleichzeitig mit der Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO – ein. Hier sind Angaben zur Gaststätte zu machen:

    • Pflichtangaben bei der Anzeige nach § 2 Abs. 2 LGastG
    • Name und ladungsfähige Anschrift des Betreibers
    • Betriebsart (z. B. Schankwirtschaft, Speisewirtschaft, Café)
    • Angabe, ob Außenbewirtschaftung erfolgt (z. B. Terrasse, Außenalkoholausschank)
    • Nachweis einer gaststättenrechtlichen Unterrichtung oder Kopie eines einschlägigen Ausbildungszeugnisses
    • Fristgerechte Anzeige
Tabelle mit Checkliste zu Pflichtangaben.

Gibt es Fristen für die Anzeige?

  • Für feste Gaststätten: mindestens sechs Wochen vor Betriebsbeginn.
  • Für vorübergehende Veranstaltungen oder Reisegewerbe: zwei Wochen vorher in Textform.

Was ist mit temporären Verkaufsständen?

Auch vorübergehendes Gaststättengewerbe bedarf nur noch einer Anzeige; die bisher übliche „Gestattung“ entfällt.
Sie können die Anzeige Online über unseren Formular-Assistenten beantragen.

Was entfällt im Vergleich zur alten Praxis?

  • Keine doppelte Prüfung z. B. im Bau‑ oder Immissionsschutz vor Anzeigenbearbeitung.
  • Keine präventive Zuverlässigkeitsprüfung für alkoholausschänkende Betriebe.

Gaststättenunterrichtung

Wer muss eine Unterrichtung absolvieren?

  • Alle Gastronom:innen ohne einschlägige Berufsausbildung (z. B. Hotel‑/Gastronomie‑Abschluss).
  • Die Unterrichtung ist verpflichtend, inhaltlich modernisiert (u. a. Lebensmittelrecht, Praxiswissen).
  • Zuständig sind vor allem die Industrie und Handelskammern.
  • Eine Anmeldung des Gewerbes wird nur mit Nachweis bzw. zumindest mit Terminzusage vorgenommen.

Allgemeine Hinweise

Immissions- & Lärmschutz

Fachrechtliche Eingriffe durch Bau- und Immissionsschutzbehörden bleiben bestehen. Umbauten bleiben genehmigungspflichtig.

Hygiene & Lebensmittelrecht

  • Der Betrieb unterliegt weiterhin dem bundeseinheitlichen Lebensmittelrecht.
  • Gaststättenunterrichtung beinhaltet gründliche Hygiene- und Lebensmittelstandards.

Jugendschutz & Alkoholausschank

  • Altersgrenzen sind strikt festgelegt:

    • Unter 16 Jahre: Verbot von Bier und Wein
    • Unter 18 Jahre: Verbot härterer alkoholischer Getränke
    • Es besteht eine Aushangpflicht. Die Vorschriften sin gut sichtbar auszuhängen.
  • Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

    Anordnungsbescheide (Auflagen oder ähnliches) oder Untersagungsbescheide können erlassen werden (Ordnungsrecht, § 6 LGastG, § 35 GewO).

Was ist ein Anordnungsbescheid?

  • Ein formeller Verwaltungsakt, mit dem die Behörde verbindliche Anordnungen erteilt:
    •  Sofortige Maßnahmen wie Betriebsunterbrechung, Schließung, Auflagen zur Lärmreduktion, Verstärkte Hygienekontrollen, etc.
  • Wann ist er zum Beispiel zulässig?
    • Nicht oder verspäteter Anzeige
    • Verstoß gegen Unterrichtungspflicht
    • Jugend- und Hygieneverstößen
    • Sperrzeit- oder Immissionsverstößen

Was ist eine Gewerbeuntersagung?

 § 35 GewO erlaubt behördliche Untersagungen bei Gefahren. D.h. der Betrieb ist einzustellen. Das LGastG verweist auf dessen Anwendung für Untersagungen und Maßnahmen.

Bußgeldregelungen

  • Bußgeldtatbestände gibt es bei:
    • Nichtabgabe oder fehlerhafter Anzeige
    • Unterlassung der Gaststättenunterrichtung
    • Verstößen gegen Jugendschutz, Hygienepflichten, Sperrzeiten, etc.

Sperrzeiten & Sonderöffnungszeiten

  • Landliche Sperrzeitregelung in Baden‑Württemberg
    Gemäß dem neuen Landesgaststättengesetz (LGastG)
    Sperrzeit für Schank‑ und Speisewirtschaften sowie öffentliche Vergnügungsstätten beginnt:

    • Werktags (Montag bis Freitag): 3 Uhr
    • Kur‑ und Erholungsorte: 2 Uhr
    • Nächte vor Samstag und Sonntag: 5 Uhr
    • Ende: jeweils 6 Uhr morgens

  • Ausnahmen:

    • Nacht zum 1. Januar: keine Sperrzeit
    • Feiertagsnächte (Fastnachtsdienstag, 1. Mai): Beginn um 5 Uhr, Ende um 6 Uhr

  • Gemeinden oder Kreise können bei öffentlichem Bedarf die Sperrzeiten durch Rechtsverordnung oder für einzelne Betriebe verkürzen, verlängern oder aufheben – mit Auflagenmöglichkeit.
  • Heidelberger Regelung für die Altstadt

    In Heidelberg gilt für die Altstadt eine kommunale Sperrzeitregelung, die über das Landesrecht hinausgeht: Unter der Woche beginnt die Sperrzeit derzeit um 1 Uhr, am Wochenende später. Hintergrund sind Lärmschutz und Nachtruhe. Parallel läuft eine Awareness-Kampagne, die Gastronomie und Gäste für Rücksichtnahme sensibilisieren soll – etwa durch Hinweise zu Lärm und Verhalten im öffentlichen Raum.
    Die Regelung ist jedoch Gegenstand eines Rechtsstreits. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Sperrzeit deutlich früher beginnen muss (unter der Woche ab 0 Uhr, am Wochenende ab 1 Uhr). Die Stadt hat Rechtsmittel eingelegt und prüft Anpassungen der Verordnung.

Info

Hallo liebe Nutzerin, hallo lieber Nutzer. Ich bin Lumi. Ich helfe dir gerne bei Fragen rund um unsere schöne Stadt Heidelberg weiter.

Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.

Trotzdem kann es passieren, dass meine Antworten manchmal fehlerhaft und nicht perfekt sind. Das kann die folgenden Gründe als Ursache haben:

  1. Technische Limitierung: Obwohl ich eine neuartige Technologie bin, kann ich nicht immer die beste Antwort geben, weshalb ich auch noch regelmäßig optimiert werde.
  2. Kontextverständnis: Für eine gute und passende Antwort greife ich für mein Verständnis Ihrer Frage auf vorhandene Daten und ein Sprachmodell (LLM) zurück. Unsere Sprache ist komplex und vielschichtig, weshalb ich nicht immer den Kontext einer Frage richtig interpretiere.
  3. Aktualität: Ich bin als textgenerierendes System sehr gesprächig, aber manchmal fehlen mir tagesaktuelle Daten oder Informationen z.B. zu den neuesten Pressemitteilungen.
  4. Halluzination durch Informationslücke: Es kann vorkommen, dass ich Antworten generiere, die erfunden oder ‚halluziniert' sind. Das liegt daran, dass ich auf Basis von Wahrscheinlichkeiten eine Antwort ausgebe und nicht immer über die aktuellen und passendsten Informationen für Ihre Frage verfüge.

Falls du mit einer Antwort von mir unzufrieden bist, dann klicke bitte oben im Chat-Bildschirm auf das Reset-Symbol (↺) und formuliere deine Frage gerne anders.

Du kannst auch aktiv an meiner Verbesserung mithelfen und dich bei Fragen, Unklarheiten oder Verbesserungsvorschlägen zu Lumi direkt an digitales@heidelberg.de wenden.

Die Privatsphäre und der Schutz personenbezogener Daten sind für uns ausgesprochen wichtig. Für die Beantwortung werden keine personenbezogenen Daten benötigt. Bitte gebe deswegen auch keine sensiblen oder personenbezogenen Daten in den Chat ein.

Solltest du uns diese dennoch im Chatverlauf mitgeben, werden wir sämtliche Informationen vertraulich behandeln. Bitte beachte deshalb die Datenschutzhinweise und beachte bitte zudem die allgemeinen Datenschutzhinweise für die Nutzung der Webseiten der Stadt Heidelberg unter folgendem Link: Datenschutz.

Lumi wird kontinuierlich weiterentwickelt

×