Inhaltliche Fragen zum Bauvorhaben
beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiter-/innen der entsprechenden Baubezirke

Bei Fragen zum Bau-Online Portal wenden Sie sich bitte an: 

Bauberatung
Amt für Baurecht und Denkmalschutz
Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-4 62 53 90

Zur Ämterseite

Bau-Portale der Stadt Heidelberg

Das Amt für Baurecht und Denkmalschutz der Stadt Heidelberg setzt ein neues elektronisches Baugenehmigungsverfahren (elektronische Bauakte Heidelberg - elBauHD) ein und ist dabei, die gesamte Bearbeitung auf elektronische Kommunikation umzustellen.

Anträge über die Plattform - Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg - Bauanträge etc.

Weiter zum Antrag über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg

Folgende Anträge werden in Heidelberg zentral über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg gestellt:

  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO (inkl. Werbeanträge)
  • Baugenehmigungsverfahren nach § 58 Abs. 1 LBO
  • Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO
  • Kenntnisgabe eines Vorhabens nach § 51 LBO
  • Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage
  • Bauvoranfrage nach § 57 LBO
  • Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen
  • Ausnahme von einer Veränderungssperre
  • Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO
  • Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO
  • Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO
  • Baubeginnsanzeige nach §59 LBO

Anträge über Bau-Online

Weiter zum Antrag über Bau-Online

Alle Anträge, die nicht über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg eingereicht werden können, werden weiterhin über die Seite Bau-Online bei der Stadt Heidelberg gestellt. Dazu gehören: 

  • denkmalschutzrechtliche Genehmigungen
  • Entwässerungsgenehmigungen 
  • Heizungsaustausch
  • Steuerbescheinigung
  • Zweckentfremdung
  • Erhaltungssatzung (§ 172 BauGB)
  • Sanierungsrechtliche Genehmigung (§144 Bau GB)
  • Über- / Prüfung Eigenschaft Kulturdenkmal
  • Genehmigung Gesamtanlagenschutzsatzung

Formulare zu den Online-Anträgen

×