Antragstellung über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg
Über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg reichen Sie Ihren Bauantrag vollständig digital ein. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen für die digitale Antragstellung.
Ab dem 29. Juni 2025 wird das Amt für Baurecht und Denkmalschutz auf die Antragstellung des Virtuellen Bauamts BW umsteigen. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt die meisten Anträge nur noch über dieses Portal eingereicht werden können.
Für die Nutzung des Virtuellen Bauamts BW ist eine BundID für den Bauherrn und ein Unternehmenskonto für den Planverfasser erforderlich. Da ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, wird empfohlen, 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung einzuplanen.
- allgemeine Bauauskunft (nur für berechtigte Fachstellen, Behörden und Prüfingenieure für Bautechnik)
Sie kennen das Virtuelle Bauamt noch nicht und haben noch Fragen zur Antragstellung:
Tutorial-Video Antragstellung über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg
Im Tutorial-Video des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird die Bedienung vom Virtuellen Bauamt ausführlich erklärt. Wir empfehlen, das Video vor der ersten Antragstellung einmal vollständig anzuschauen.
Alles rund um die digitale Antragstellung über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg
Anmeldung als Privatperson
Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie eine BundID. Die BundID ist ein von der Bundesregierung angebotenes zentrales Konto, mit dem Sie digitale Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen können. Bei der Bauantragstellung ist ein hohes Vertrauensniveau erforderlich, weswegen Sie zusätzlich einen Online-Ausweis benötigen. Diesen können Sie in ihrem örtlichen Bürgerservice beantragen und (re-)aktivieren lassen. Alternativ können Sie auch ihr ELSTER-Konto für die Anmeldung verwenden.
Für die Antragstellung als Unternehmen benötigten Sie ein Unternehmenskonto, "Mein Unternehmenskonto", MUK. Mit der zum Unternehmen zugehörigen Steuernummer können Sie ein ELSTER-Konto erstellen. Dazu erhalten Sie ein ELSTER-Zertifikat, mit dem Sie sich anmelden können. Bitte beachten Sie, dass ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, weswegen Sie 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung mit einem Unternehmenskonto einplanen sollten.
Neu ist zudem, dass Angrenzer infolge der geänderten Landesbauordnung in baurechtlichen Verfahren nur noch beteiligt werden, wenn sie durch eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von nachbarschützenden Vorschriften unmittelbar betroffen sind. Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen müssen ausdrücklich beantragt werden.
Welche baurechtlichen Anträge und Anzeigen sind über das Virtuelle Bauamt möglich?
Über das Virtuelle Bauamt sind folgende baurechtlichen Anträge und Anzeigen digital möglich:
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO - Baugenehmigungsverfahren nach § 58 Abs. 1 LBO - Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO - Kenntnisgabe eines Vorhabens nach § 51 LBO - Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage - Bauvoranfrage nach § 57 LBO - Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen - Ausnahme von einer Veränderungssperre - Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO - Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO - Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO - Baubeginnsanzeige nach §59 LBO - Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen - Abgeschlossenheitsbescheinigung - Ausnahme von der Veränderungssperre - Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt (Bescheid)