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Abteilung 2: Archivischer Grundsatz
Beschreibung
Die Abteilung Archivischer Grundsatz ist zuständig für die Koordination der Fachaufgaben sowie für zentrale Fachdienstleistungen, die für alle Abteilungen des Landesarchivs zu erbringen sind. Im Mittelpunkt der Tätigkeit der Abteilung stehen daher die Aufgaben Überlieferungsbildung aus analogen und digitalen Unterlagen, Erschließung, archivische Bildungsarbeit, Denkmal- und Kulturgutschutz im Archivwesen sowie Publikationen. Hinzu kommen Dienstleistungen im Bereich der Landesforschung und Landesbeschreibung.