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Behördenwegweiser

Blindenhilfe

Beschreibung

Blinde Menschen sind im Alltag besonders beeinträchtigt. Da ihnen durch ihre Behinderung auch ein finanzieller Mehraufwand entsteht, können sie zum Ausgleich Blindenhilfe beziehen.

In Baden-Württemberg können blinde Menschen Landesblindenhilfe beantragen. Diese erhalten sie unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen. Bei geringem Einkommen und Vermögen kann der Bund zusätzlich (aufstockend) Blindenhilfe gewähren.

Hausanschrift

Bergheimer Str. 155
69115 Heidelberg
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Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr. Zusätzlich sind Termine nach Vereinbarung möglich.

Persönlicher Kontakt

Frau Albert

Sachgebietsleiterin

Raum 1.07
Herr Bromkamp

Buchstabe

A - D

Raum 1.03
Frau Ihl

Buchstabe

E - Hoe (Hof-Jak)

Raum 1.05
Frau Haffner

Buchstabe

Hof - Lam 

Raum 1.03
Frau Kaufmann

stv. Sachgebietsleiterin

Buchstabe

Lan - Mes 

Raum 1.04
Frau von Hahn

Buchstabe

Met - Schae 

Raum 1.06
Frau Weis

Buchstabe

Schaf - Sz 

Raum 1.06
Frau Härter

Buchstabe

T - Z 

Raum 1.05

Übergeordnete Dienststellen

Amt für Soziales und Senioren