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Entlastung von Familien

Beschreibung

 

Seit Januar 2020 können Heidelberger Familien mit anzurechnenden Einkünften von bis zu 82.000 Euro jährlich, deren Kleinkind eine Kinderkrippe eines freien Trägers für mindestens 25 Wochenstunden besucht, einen bargeldlosen Betreuungsgutschein für die Betreuung ihres Kindes in einer Kinderkrippe freier Träger erhalten.

Betragen die anzurechnenden Einkünfte jährlich bis zu 82.000 Euro, dann ist je nach Betreuungsumfang ein Gutschein von bis zu 150, 200 oder 250 Euro monatlich möglich. Gestaffelt nach Betreuungszeit und Familieneinkünften sind Mindestbeiträge festgelegt, die von den Eltern selbst zu tragen sind (siehe Merkblatt).

Zur Ermittlung der Einkünfte nutzen Sie bitte den Berechnungsbogen (siehe unten) mit den entsprechenden Hinweisen.

Der Gutscheinbetrag wird vom Elternbeitrag abgezogen und reduziert diesen somit unmittelbar.

Gutscheinmodell für Kleinkindbetreuung

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Seit September 2020 können Eltern einen bargeldlosen Gutschein über eine Geschwisterermäßigung für die Betreuung ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung eines freien oder privat-gewerblichen Trägers erhalten. Die Höhe des Gutscheins über eine Geschwisterermäßigung ist abhängig von dem zu entrichtenden Betreuungsentgelt, der Anzahl der kostenpflichtig betreuten Kinder sowie den jeweils aktuellen positiven Einkünften der Haushaltsgemeinschaften, in denen das Kind lebt. Hiernach sind Prozentsätze festgelegt, um die sich das geschuldete Betreuungsentgelt entsprechend reduziert (siehe Merkblatt). Der Gutscheinbetrag wird vom geschuldeten Betreuungsentgelt abgezogen und reduziert diesen somit unmittelbar.

Geschwisterermäßigung

 

Antrag und Bewilligung von Betreuungsgutschein und Geschwisterermäßigung

Das Antragsformular ist online als PDF-Datei zum Ausfüllen und Ausdrucken verfügbar , ein Merkblatt teilt Ihnen die wichtigsten Informationen zu den Themen Betreuungsgutschein und Geschwisterermäßigung mit. Eine Information zur Datenverarbeitung komplettiert die Antragunterlagen.

Die Unterlagen erhalten Sie auch in den Bürgerämtern und im Kinder- und Jugendamt.

Nachdem die Betreuungseinrichtung die Betreuung des Kindes bestätigt hat, geben die Eltern den vollständig ausgefüllten Antrag beim Bürgeramt ab oder senden ihn an das Kinder- und Jugendamt, Friedrich-Ebert-Platz 3, 69117 Heidelberg.
Die Bewilligung des entsprechenden Gutscheins wird vom Kinder- und Jugendamt ausgestellt und den Eltern auf dem Postweg zugesandt.
Eltern zahlen dann nur noch den um den Gutscheinbetrag reduzierten monatlichen Elternbeitrag an die Einrichtung.

Die Gutscheine gelten maximal ein Jahr und müssen rechtzeitig neu beantragt werden (genaue Daten stehen in der Bewilligung).

 

Einen Antrag auf einen Betreuungsgutschein für die Kleinkindbetreuung ist bei Vorliegen der Voraussetzungen gleichzeitig mit dem Antrag auf Geschwisterermäßigung zu stellen (diese Option ist im Antragsformular enthalten).

Hausanschrift

Eppelheimer Str. 13
69115 Heidelberg
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Zuständigkeit

Kinder- und Jugendamt
Eppelheimer Str. 13
69115 Heidelberg
E-Mail: Amt51-Familienpaket@heidelberg.de