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Behördenwegweiser

Stadtplanungsamt

Beschreibung

 

  • Modell Räumliche Ordnung (räumliche und visuelle Umsetzung der Ziele des Stadtentwicklungsplans)
  • Städtebauliche Planung: Rahmenpläne, Masterpläne, Wettbewerbe,
  • Stadtgestaltung, Gestaltungspläne, Wettbewerbe
  • Beratung privater Bauträger zu stadtgestalterischen und Baurechtsfragen
  • planungsrechtliche und stadtgestalterische Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren
  • Aufstellung von verbindlichen Bauleitplänen (Bebauungsplanverfahren)
    - Öffentlichkeitsbeteiligung zu Bebauungsplanverfahren
    - Rechtskräftige Bebauungspläne 
  • Sicherung der Bauleitplanung: Veränderungssperren
  • Vorbereitende Untersuchungen und Durchführungsaufgaben nach dem Baugesetzbuch zur Feststellung der Voraussetzungen für die Einleitung von Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
  • Sanierungs- und Entwicklungssatzungen
  • Projektmanagement für Großprojekt
  • Geschäftsstelle „Stadt am Fluss“
  • Städtebauliche Verträge gemäß §§ 11 und 12 Baugesetzbuch (BauGB)
  • Festsetzung von Erschließungsbeiträgen, Abwasserbeiträgen und Wasserversorgungsbeiträgen nach Kommunalabgabengesetz (KAG BW)
  • Festsetzung von Kostenerstattungsbeträgen für Ausgleichsmaßnahmen nach §§ 135 a-c Baugesetzbuch (BauGB)
  • Vertretung der Stadt in Arbeitsgemeinschaften und Fachtagungen des Deutschen Städtetages
  • Geschäftsführung Stadtentwicklungs- und Bauausschuss

 

Zuständigkeit

Das Stadtplanungsamt bereitet durch die Erarbeitung von Grundlagen und Konzepten die Entscheidungen des Gemeinderates zur Stadtplanung und -gestaltung vor und setzt diese durch die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung sowie Gestaltungskonzepte und Satzungen um.

Das Stadtentwicklungsprojekt Bahnstadt sowie die Entwicklung der Konversionsflächen werden planerisch federführend im Stadtplanungsamt betreut.

 

Persönlicher Kontakt

N. N.

Amtsleitung

Übergeordnete Dienststellen

Dezernat II