Förderprogramm Rollstuhltaxi

Für die Umrüstung von Taxen zu Rollstuhl-Taxen bzw. die Anschaffung von Rollstuhl-Taxen

Warum gibt es das Förderprogramm?

Dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesene Menschen haben es oft schwer, spontan eine Transportmöglichkeit zu finden. Deshalb soll mit der Einführung weiterer barrierefreier Taxen ein wichtiger Schritt in Richtung eines inklusiveren Verkehrsnetzes gegangen werden. Ziel ist es, die spontanen Mobilitätsmöglichkeiten von Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind und diesen während der Taxifahrt nicht verlassen können, zu verbessern und ihnen dadurch die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zu erleichtern.

Seit wann gibt es das Förderprogramm und wer wird gefördert?

Der Gemeinderat hat das Förderprogramm am 13.10.2022 beschlossen. Antragsberechtigt sind alle Personen, die mit Betriebssitz in Heidelberg in der Stadt ein Taxiunternehmen betreiben und die im Besitz einer Erlaubnis zum Verkehr mit Taxen für die Stadt Heidelberg sind.

Was wird genau gefördert ?

Förderfähig sind die Nettoumbaukosten für die Umrüstung eines Taxis zu einem Rollstuhl-Taxi oder die Nettokosten für die Anschaffung eines Rollstuhl-Taxis. Die umgerüsteten oder angeschafften Taxen müssen für die Aufnahme eines besetzten Elektro-Rollstuhls geeignet sein und mindestens zwei weitere Fahrgäste befördern können. Die Umrüstung bzw. Anschaffung von Fahrzeugen mit Dieselmotor unterhalb der Abgasnorm EURO 6 ist nicht förderfähig.

Die Förderung erfolgt einmalig und gilt als Investitionsförderung. Gefördert wird im Wege einer Festbetragsfinanzierung von (maximal) 10.000 Euro je Fahrzeug und Taxiunternehmen.

Wie erfolgt die Beantragung?

Der Antrag auf finanzielle Unterstützung durch das „Förderprogramm Rollstuhltaxen“ kann ausschließlich über das hier zur Verfügung gestellte Antragsformular des Bürger- und Ordnungsamtes erfolgen.
 
Der Antrag muss vollständig ausgefüllt sein. Dem Antrag ist ein aktuelles Angebot einer vom Autohersteller zertifizierten Fachwerkstatt für die Umrüstung des Fahrzeuges oder ein aktuelles Verkaufsangebot beizufügen.
 
Die Entscheidung über die Förderung erfolgt per Bescheid unter Berücksichtigung der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen.
 
Ihre Ansprechpartner:

Frau Güler 06221 5817420 / zuelfiye.gueler@heidelberg.de oder
Frau May 06221 5817530 / monika.may@heidelberg.de

Unterlagen zur Antragstellung

Anleitung zur Antragsstellung:

  1. Lesen Sie sich die Richtlinien des Förderprogramms durch und prüfen Sie, ob Sie antragsberechtigt sind. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.
  2. Füllen Sie die De-minimis-Erklärung der Stadt Heidelberg aus und unterschreiben Sie diese. Für Ihren Antrag benötigen wir außerdem jeweils eine Kopie der Gewerbeanmeldung, des Handelsregisterauszugs und der Taxikonzession.
  3. Die Antragstellung für das Förderprogramm Rollstuhltaxi kann ausschließlich online erfolgen! Hierfür öffnen Sie den Link zum Online-Antragsformular und füllen Sie dieses vollständig aus. Um den Antrag abschicken zu können, ist es notwendig, dass Sie alle Felder ausfüllen und die geforderten Unterlagen als pdf-Datei anhängen.
    Vor Einreichung des Antrags können Sie sich die von Ihnen ausgefüllten Antragsunterlagen gerne für Ihre Unterlagen abspeichern bzw. ausdrucken, hierfür nutzen Sie bitte den Button „Vorschau“.
  4. Wenn Sie Ihren Antrag vollständig ausgefüllt haben, können Sie diesen über den entsprechenden Button „Einreichen“ abschicken.  
    Wir werden Ihren Antrag zügig bearbeiten und Ihnen zeitnah eine erste Rückmeldung geben.