Förderprogramm
Umweltfreundlich mobil
Das Förderprogramm wird bis zur Freigabe des Doppelhaushalts 2025/26 durch das Regierungspräsidium Karlsruhe ausgesetzt.
Die vom Gemeinderat am 5. Juni 2025 beschlossene geänderte Richtlinie tritt erst mit dem Tag der Rechtskraft des Doppelhaushalts 2025/26 in Kraft.
Sobald der Doppelhaushalt vom Regierungspräsidium Karlsruhe freigegeben ist, informieren wir über diese Internetseite.
Die Stadt Heidelberg unterstützt mit dem Förderprogramm „umweltfreundlich mobil“ den Umstieg auf den Öffentlichen Personennahverkehr und den Radverkehr. Der Umstieg auf umweltfreundliche Mobilität leistet einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und trägt dazu bei, die Luft- und Lärmbelastung durch den Straßenverkehr in Heidelberg zu reduzieren.
Mit der E-Taxi-Förderung seit 1. August 2022 wird für Taxiunternehmen in Heidelberg, die Elektro-Fahrzeuge (Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge) einsetzen, der betriebliche Mehraufwand ausgeglichen.
Gegenüber Unternehmern erfolgt die Förderung unter Berücksichtigung der Vorgaben für De-minimis-Beihilfen und setzt daher voraus, dass mit dem Antrag eine De-minimis-Erklärung abgegeben wird. Die Gewährung eines Zuschusses ist nur möglich, soweit die jeweils geltenden Schwellenwerte nicht überschritten werden (Stand bis 12/2023: 200.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren).
Antragsstellerinnen und Antragssteller, die einen Heidelberg-Pass besitzen, erhalten eine um 50 Prozent erhöhte Fördersumme.
Weitere Informationen zur Förderung von Elektromobilität erhalten Sie hier: