Die Anschaffung folgender Lastenfahrräder oder Lastenanhänger:
- Ab Werk ausgestattete Elektro-Lastenräder (Lasten-Pedelecs) mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Kilometer pro Stunde und einer Zuladung von mindestens 40 Kilogramm. Nicht gefördert werden nachträgliche Umbauten herkömmlicher Pedelecs und gebrauchte Fahrzeuge;
- Ab Werk ausgestattete, muskelbetriebene Lastenräder mit einer Zuladung von mindestens 40 Kilogramm. Nicht gefördert werden nachträgliche Umbauten herkömmlicher Fahrräder und gebrauchte Fahrzeuge;
- Ab Werk ausgestattete Lastenanhänger für Fahrräder oder Pedelecs mit einer Zuladung von mindestens 30 Kilogramm. Nicht gefördert werden gebrauchte und selbst gebaute Lastenanhänger.
Die Stadt Heidelberg gewährt zusätzlich eine Prämie in Höhe von 500 Euro, wenn die Außerbetriebsetzung, Ummeldung oder Veräußerung eines im Stadtkreis Heidelberg angemeldeten Personenkraftwagens nachgewiesen wird.
Nachzuweisende Voraussetzung für die Prämie ist eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem Vermerk der Außerbetriebsetzung auf der Rückseite, bei Veräußerung eine Kopie des Kaufvertrages und bei einer Ummeldung die Angabe des neuen Kennzeichens, sowie eine Erklärung der antragstellenden Person, dass sie die Stadt unverzüglich informieren wird, sofern sie in den kommenden zwölf Monaten doch wieder einen Personenkraftwagen auf den eigenen Namen anmelden wird. Antragsstellende Person kann der Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalterin sein, oder eine im Haushalt lebende Person. Auch juristische Personen (Unternehmen, Vereine), die ein auf das Unternehmen oder den Verein zugelassenes Fahrzeug außerbetriebsetzen, können die Prämie beantragen.
Die Förderung bei Anschaffung eines Lastenfahrrads oder Lastenanhängers erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von 25 % der Anschaffungskosten (sog. Anteilsfinanzierung). Die entstandenen Kosten sind von der antragstellenden Person nachzuweisen. Bezüglich des Förderbetrages gelten die im Folgenden genannten Höchstbeträge:
- Die Förderung für Elektro-Lastenräder erfolgt bei Anschaffung eines Neufahrzeuges in Höhe von maximal 500 Euro pro Fahrzeug. Nachzuweisende Voraussetzung für eine Förderung ist der Bezug von CO2-neutralem Strom aus erneuerbaren Energiequellen;
- Die Förderung für muskelbetriebene Lastenräder erfolgt bei Anschaffung eines Neufahrzeuges in Höhe von maximal 300 Euro pro Fahrzeug;
- Die Förderung für Lastenanhänger erfolgt bei Anschaffung eines Neufahrzeuges in Höhe von maximal 100 Euro pro Fahrzeug.
Natürliche und juristische Personen mit (Wohn-)Sitz in Heidelberg, die ein Lastenfahrrad oder einen Lastenanhänger im Stadtgebiet Heidelberg betreiben und gleichzeitig innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten einen im Stadtkreis Heidelberg zugelassenen Personenkraftwagen außerbetriebgesetzt, veräußert oder umgemeldet haben.
Antragstellung und Antragsformular
Die Förderung ist unter Verwendung des von der Stadt Heidelberg zur Verfügung gestellten Antragsformulars zu beantragen. Dieses ist ausgefüllt, unterschrieben und mit den jeweils erforderlichen Nachweisen beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie einzureichen.
Die Förderung für die Anschaffung eines Lastenfahrrads oder Lastenanhängers ist innerhalb von sechs Monaten nach Kauf des Fahrzeugs (Rechnungsdatum) zu beantragen. Neben oben genannten Nachweisen ist eine Kopie des Kaufvertrags vorzulegen. Mit dem Antrag wird bestätigt, dass das Lastenfahrrad oder der Lastenanhänger für mindestens zwölf Monate genutzt und nicht dauerhaft an Dritte weitergegeben oder weiterverkauft wird.
Gegenüber Unternehmern erfolgt die Förderung unter Berücksichtigung der Vorgaben für De-minimis-Beihilfen und setzt daher voraus, dass mit dem Antrag eine De-minimis-Erklärung abgegeben wird. Die Gewährung eines Zuschusses ist nur möglich, soweit die jeweils geltenden Schwellenwerte nicht überschritten werden (Stand bis 12/2023: 200.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren).
Über die Förderung ergeht nach Prüfung der Unterlagen ein Zuschussbescheid. Die Stadt Heidelberg stellt außerdem ggf. eine De-minimis-Bescheinigung aus.
Antrag Lastenrad oder Lastenanhänger sowie Prämie für die Außerbetriebsetzung eines Personenkraftwagens