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Eine junge Frau im Rollstuhl gemeinsam mit einem jungen Mann mit Fahrrad

Förderprogramm "Barrierefreie Lebenslaufwohnungen“
Lebenslaufwohnungen sind komfortabel für alleSie sind grundsätzlich so geplant und gebaut, dass sie von Menschen  mit oder ohne Mobilitätseinschränkungen und auch mit Rollstuhl ohne Unterstützung genutzt werden können. mehr dazu

Die DIN-Norm zur Barrierefreiheit

Wann spielt sie eine Rolle?

Wie alle Normen hat auch die DIN-18040, die Norm zur Barrierefreiheit, an sich nur empfehlenden Charakter.

Wer in einem bestehenden Gebäude oder einer Wohnung Barrieren reduzieren will, dem gibt die DIN 18040  im Teil 2 Wohnungen wichtige Hinweise, auch wenn sich nicht alle Empfehlungen der Norm umsetzen lassen.
Ebenso ist es beim Neubau von Ein- oder Zweifamilienhäusern empfehlenswert, sich an der DIN-Norm zur Barrierefreiheit zu orientieren. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht.

Anders sieht es beim Neubau von Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen oder bei einer kompletten Sanierung eines Bestandsgebäudes mit mehr als zwei Wohnungen aus. Hier gibt die Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) verpflichtend vor, in welchem Umfang Wohnungen barrierefrei errichtet und welche Teile der DIN 18040-2 dabei umgesetzt werden müssen.

Für eine finanzielle Förderung für den Abbau von Barrieren im Bestand oder einen barrierefreien Neubau ist je nach Zuschussgeber die Einhaltung von Vorgaben der DIN-1804-2 Voraussetzung. Die KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) legt hier vergleichsweise strenge Maßstäbe an. Die Pflegekassen können dagegen auch Maßnahmen bezuschussen, bei denen die Barrierefreiheit nach DIN nur unvollständig erreicht wird.