
Auf zwei Rollen durch die Stadt
E-Tretroller gibt's jetzt auch in Heidelberg
Am 15. Juni 2019 ist bundesweit die neue Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Kraft getreten, die die Nutzung von E-Tretrollern, auch E-Scooter genannt, in deutschen Kommunen zulässt. E-Tretroller können nun auch im Stadtgebiet Heidelberg ausgeliehen werden.
Die Stadtverwaltung Heidelberg kann keine direkten Maßnahmen gegen falsch geparkte/behindernde E-Tretroller oder wegen des durch Abholung und Aufstellens der Geräte entstehenden Lärms ergreifen. Bedauerlicherweise gibt es rechtlich keine Handhabe, dagegen vorzugehen.
Wo Gefahr im Verzug ist, werden Mitarbeitende des Gemeindevollzugsdienstes (GVD) durchaus tätig und stellen die entsprechenden E-Tretroller dort auch zur Seite. Die Stadtverwaltung ist aber grundsätzlich nicht dafür zuständig, steht aber mit den Anbietenden in engem Kontakt und hat mit ihnen vereinbart, dass sie Beschwerden entgegennehmen und beantworten. Außerdem arbeitet das Amt für Mobilität aktuell an einer Sondernutzungsregelung, die voraussichtlich in 2023 auf den Weg gebracht wird, um als Stadtverwaltung eine Handhabe zu erhalten. Ein konkreter Zeitpunkt dafür kann derzeit allerdings noch nicht genannt werden.
Daher möchte und muss die Stadtverwaltung die Bürgerinnen und Bürger bitten, ihr Anliegen entweder über die zentrale Meldestelle https://scooter-melder.de/ (für die meisten Anbietenden, ausgenommen ZEUS) zu melden oder sie an den jeweiligen Anbietenden direkt zu richten:
- für E-Tretroller von TIER: ma.lu.hd@tier.app
- für E-Tretroller von ZEUS: support@zeusscooters.com
- für E-Tretroller von Lime: heidelberg@li.me
- für E-Tretroller von BOLT: heidelberg-micromobility@bolt.eu
Falsch abgestellte E-Tretroller von BOLT können außerdem auf der folgenden Internetseite gemeldet werden: https://bolt.eu/de/report-scooter/
Für die Überwachung des ordnungsgemäßen Fahrens von E-Tretrollern im öffentlichen Straßenverkehr und die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung ist die Verkehrspolizei und nicht die Stadtverwaltung zuständig.