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Amt für Mobilität
Bergheimer Straße 111
69115 Heidelberg
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E-Tretroller in Heidelberg

E‑Tretroller ergänzen das urbane Mobilitätsangebot, insbesondere auf kurzen Strecken und als Verbindung zwischen öffentlichem Nahverkehr und Zielort. Sie ermöglichen eine flexible und platzsparende Fortbewegung und können dazu beitragen, den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren. Voraussetzung für ihren Mehrwert sind klare Regeln, eine verantwortungsvolle Nutzung und eine zuverlässige Integration in die städtische Infrastruktur.

Bei Behinderungen oder Beeinträchtigungen durch abgestellte E-Tretroller sind die Unternehmen unmittelbar unter den folgenden Kanälen zu erreichen:

Zu allen Fragen rund um den Betrieb geteilter Miet-E-Tretroller in Heidelberg wenden Sie sich per E-Mail an die zuständige Stelle unter nahmobilitaet@heidelberg.de.

Entwicklung des E-Tretroller Mietangebotes

Mit dem Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge‑Verordnung (eKFV) im Juni 2019 sind E‑Tretroller auch im öffentlichen Raum in Heidelberg nutzbar. Das Angebot wuchs in der darauffolgenden Zeit insbesondere in der Anzahl der zur Verfügung stehenden E-Tretroller und in der Anzahl der in Wettbewerb stehenden Unternehmen. Bis Ende 2021 wurde der Betrieb durch freiwillige Qualitätsvereinbarungen gesteuert.

Mit dem Beschluss zum E-Tretroller-Konzept 2024 hat sich die Stadt Heidelberg für einen strukturierten und gegenüber den Unternehmen verbindlich geltenden Rahmen entschieden (siehe unten).

Parallel wurde die eKFV im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr durch die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen 2022 evaluiert. Die Ergebnisse dazu sind auf dieser Website einsehbar. Das u. a. darauf basierende Novellierungsverfahren zur eKFV ist abgeschlossen und tritt schrittweise in Kraft. Eine der wesentlichen Änderungen ist die Angleichung der Regelungen für E-Tretroller an diese des Radverkehrs in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die einzelnen Anpassungen stellt das Bundesministerium für Verkehr auf seiner Website dar. Zu zahlreichen Fragen rund um das Führen von E-Tretrollern gibt das Bundesministerium für Verkehr auf seiner Website Antworten.

E-Tretroller-Konzept in Heidelberg

Mit der Entscheidung des Gemeinderates vom 14. November 2024 wurde das durch die Stadtverwaltung erarbeitete Konzept beschlossen. Es sieht die folgenden Bestandteile vor:

1. Beschränkung der Anzahl der E-Tretroller

Die maximale Zahl gleichzeitig betriebsbereiter E-Tretroller im Stadtgebiet wird auf 1.200 Fahrzeuge beschränkt.

2. Beschränkung der Anzahl der Erlaubnisnehmer

Die maximale Anzahl in Heidelberg operierender Unternehmen wird auf drei beschränkt.

3. Festlegung der Ausübungsbereiche

Das Stadtgebiet wird in die zwei Zonen („Innenzone“ und „Außenzone“) unterteilt. Innerhalb der „Innenzone“ gilt eine allgemeines Abstellverbot in Verbindung mit einem Stationsbetrieb. In der „Außenzone“ wird zunächst der „Free-Floating“-Betrieb unter festgelegten Abstellregelungen zugelassen. Die Regelungen der „Außenzone“ wird so lange auf die „Innenzone“ übertragen, bis ein flächendeckendes Netz von Abstellflächen aufgebaut ist.

Die räumliche Abgrenzung kann der dem Konzept anhängigen Karte entnommen werden. Die Abstellregelungen sind hier einsehbar.

Grundlagen hierfür waren u. a. die Erfahrungen zu Prozess und Betrieb der ersten festen Abstellflächen für E-Tretroller in der Altstadt, die Anfang 2024 sukzessive eingerichtet wurden. Diese zeigten messbare Verbesserungen für die Verkehrssicherheit, die Ordnung im öffentlichen Raum und die Akzeptanz der Fahrzeuge. Die Einrichtung von weiteren Stationen im Stadtgebiet erfolgt fortlaufend.

4. Anforderungen an die E-Tretroller

Von den Unternehmen sind im Vorfeld festgelegte Kriterien an die Fahrzeuge zu erfüllen. So z. B. die Rechtskonformität der Fahrzeugmodelle, keine Werbung Dritter, die Deaktivierung der akustischen Ortung und Anforderungen an die Ortungsgenauigkeiten sowie die Fahrzeugständer.

5. Anforderungen an das Verhalten der Erlaubnisnehmer

Die Unternehmen sind angehalten die Belange von Menschen mit Behinderungen in ihren Konzepten und dem Betrieb stark zu berücksichtigen.

Zusätzlich sind klare Bedingungen zu den Themenfeldern Service, Kontrolle, Kommunikation und Anliegenmanagement formuliert.

6. Auswahlverfahren

Zur Auswahl von bis zu drei Unternehmen im wettbewerblichen Umfeld, wurde im März 2026 ein straßenrechtliches Auswahlverfahren erfolgreich abgeschlossen.

Seit dem 01. April 2026 sind die Unternehmen Bolt Services DE GmbH, TIER Mobility SE und die Voi Technology Germany GmbH mit ihrer Dienstleistung im öffentlichen Raum der Stadt aktiv.

7. Gebühren

Die Erlaubnisinhaber sind verpflichtet eine Gebühr pro Fahrzeug an die Stadt zu entrichten. Diese beläuft sich auf 72 Euro pro Fahrzeug und Jahr.

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