Bei Fragen zur Antragstellung oder zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags wenden Sie sich bitte an:

Amt für Baurecht und Denkmalschutz
Kompetenzzentrum Förderung
Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Mobiltelefon (0 62 21) 5 82 51 30
Fax (0 62 21) 5 84 62 59 15


Zur Ämterseite

Bei Fragen zur technischen Prüfung und den technischen Richtlinien wenden Sie sich bitte an:
 

Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie
Energie und Klimaschutz
Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Fax (0 62 21) 5 84 61 81 61

Für allgemeine Förderberatung wenden Sie sich an die Energieberatungs-Hotline: 06221 58 18141
Die Hotline kann Ihnen keine Auskunft zu Ihrem Antrag geben, da sie nicht in das städtische Förderprogramm involviert ist.

Zur Abteilungsseite

Förderbaustein

Sanierungsmaßnahmen im Bestand

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist eines der am meisten nachgefragten Förderprogramme für Gebäudesanierung und effizienten Neubau in Deutschland. Um den Antragstellenden in Heidelberg einen besonderen Anreiz zu geben, fördert die Stadt Heidelberg über das Förderprogramm "Rationelle Energieverwendung" ab dem 1. September 2022 ausgewählte Sanierungsmaßnahmen im Bestand im Gleichklang mit der BEG.

Einen Antrag für diesen Förderbaustein kann jede Person stellen, die nach dem 31. August 2022 einen Antrag auf Förderung bei der BEG gestellt hat, für Fördertatbestände, die durch das Förderprogramm "Rationelle Energieverwendung" ebenfalls bezuschusst werden. Welche Maßnahmen dies betrifft, finden Sie unter Häufige Fragen und Antworten.

Weitere Informationen zur BEG finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Das BAFA übernimmt die Förderung mit Zuschüssen, die KfW die Förderung über Kredite mit Tilgungszuschüssen.

Mit Änderung der Förderrichtlinie gelten ab 1. März 2024 andere Verfahren für die Antragstellung. Diese ist abhängig von dem Zeitpunkt des durch die BEG ausgestellten Zuwendungsbescheids.

Antragstellung bei der BEG
zwischen 01.09.2022 und 29.02.2024
alte Richtlinie (bis 29.02.2024)
Antragstellung bei der BEG
nach dem 29.02.2024
neue Richtlinie (ab 01.03.2024)
  Antragstellung "Rationelle Energieverwendung" innerhalb von 1 Monat nach Erhalt des Zuwendungsbescheids der BEG.
  Bewilligung der Förderung durch die Stadt Heidelberg.
Antragstellung "Rationelle Energieverwendung" innerhalb von 1 Monat nach Erhalt des Auszahlungsbescheids der BEG.
(Maßnahme bereits durchgeführt)
Verwendungsnachweis nach Umsetzung der Maßnahme innerhalb von 1 Monat nach Erhalt des Auszahlungsbescheids der BEG.
Auszahlung der Förderung durch die Stadt Heidelberg nach Prüfung der Unterlagen. Auszahlung der Förderung durch die Stadt Heidelberg nach Prüfung der Unterlagen.
Online-Antragsformular (Übergangsregelung nach alter Richtlinie) Online-Antragsformular (Bewilligung BEG ab 01.03.2024)

Online-Verwendungsnachweis (ab 01.03.2024)

Förderhöhe und Boni

Die BEG legt für ihre Förderung bestimmte maximale förderfähige Kosten und einen Fördersatz fest. Das Förderprogramm "Rationelle Energieverwendung" orientiert sich an diesen maximalen förderfähigen Kosten und und stockt die Fördersätze mit einem Bonus auf. Der Bonus beträgt 10 Prozent der durch die BEG festgelegten maximal förderfähigen Kosten, bei öffentlich gefördertem Wohnraum 15 Prozent der maximal förderfähigen Kosten.

Grundsätzlich darf nach Vorgaben der BEG durch die Kumulierung der Bundesförderung mit anderen öffentlichen Fördermitteln der Zuschuss insgesamt 60 Prozent der förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Diese Regel wird im Förderprogramm "Rationelle Energieverwendung" mit beachtet.

Bonus für die Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen

Das Förderprogramm "Rationelle Energieverwendung" rechnet einen zusätzlichen Bonus von 2,5 Prozent (7,5 Prozent bei öffentlich gefördertem Wohnraum) an, wenn bei der Sanierung Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen eingesetzt wurden. Diese müssen eine Zertifizierung nach FSC, PEFC, Blauer Engel oder natureplus nachweisen. Welche Dämmstoffe als Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen definiert sind, ist in §1 Abs. 2 des Förderprogramms definiert.

Hinweis

In Kombination mit einer Maßnahme aus diesem Förderbaustein kann außerdem eine Maßnahme aus dem Förderbaustein "Gebäudebrüter und Fledermäuse" beantragt werden. Denken Sie bei der Gebäudesanierung auch den Artenschutz an Gebäuden mit.

Antragsformulare

Jedem Antrag muss immer das Antragsformular sowie die jeweilige Anlage mit Details zur Maßnahme beigelegt werden. Weitere benötigte Unterlagen finden Sie im nächsten Abschnitt unter "Weitere benötigte Unterlagen".

Hinweis: Für Maßnahmen, bei denen der Zuwendungsbescheid BEG zwischen 01.09.2022 und 29.02.2024 erstellt wurde, steht die Antragstellung (nach der alten Förderrichtlinie) derzeit nur in Papierform zur Verfügung.

Weitere benötigte Unterlagen

Alle benötigten Unterlagen finden Sie auf den jeweiligen Checklisten, die Ihnen helfen sollen, die jeweiligen Unterlagen für Antrag und Verwendungsnachweis zusammen zu stellen.

Häufige Fragen und Antworten

Welche Maßnahmen der BEG werden auch durch die Stadt Heidelberg bezuschusst?

Die Stadt Heidelberg bezuschusst sowohl BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) als auch Gesamtsanierungen im Rahmen der BEG Wohngebäude (BEG WG) und BEG Nichtwohngebäude (BEG NWG). Dabei handelt es sich um folgende ausgewählte Maßnahmen:

BEG EM: Gebäudehülle Dämmung von Außenwänden
Dämmung von Dachflächen
Dämmung von Geschossdecken und Bodenflächen
Austausch von Fenstern und Außentüren
Sommerlicher Wärmeschutz
BEG EM: Anlagentechnik Einbau von Lüftungsanlagen (nur mit Wärmerückgewinnung)
BEG EM: Fachplanung und Baubegleitung
BEG WG und BEG NWG Effizienzhaus Denkmal
Effizienzhaus 55
Effizienzhaus 40

Warum wird eine Maßnahme der BEG nicht durch die Stadt Heidelberg bezuschusst?

Die Stadt Heidelberg verfolgt mit ihrem Förderprogramm die Sanierung von Gebäuden auf einen erhöhten Effizienzstandard und hat sich deshalb entschieden, bestimmte Maßnahmen nicht zu fördern. Insbesondere betrifft dies einige Gesamtsanierungen zum Effizienzhaus sowie verschiedene, ausgewählte Einzelmaßnahmen.
Maßnahmen zum Heizungsaustausch werden mit der neuen Förderichtlinie ab 1. März 2024 nicht mehr gefördert, da die Bundesförderung für diese Maßnahmen bereits sehr hoch angesetzt ist und eine zusätzliche Bezuschussung durch die Stadt Heidelberg als nicht angemessen erachtet wurde.