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Startseite / Leben / Umwelt & Nachhaltigkeit / Umwelt Förderprogramme / Förderbaustein "Sanierungsmaßnahmen im Bestand"

Antragstellung ab sofort online möglich

Online-Antrag

Um zu erfahren, welche Unterlagen Sie für einen Online-Antrag bereit halten sollten, besuchen Sie bitte die entsprechenden Unterseiten der Förderbausteine.

Bei Fragen zur Antragstellung oder zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags wenden Sie sich bitte an:

Wohnbauförderung
Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Telefon 06221 58-25720 und 58-25130
Fax 06221 58-25390

Zur Ämterseite

Bei Fragen zur technischen Prüfung und den technischen Richtlinien wenden Sie sich bitte an:

Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie
Energie und Klimaschutz
Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Telefon 06221 58-18161
Fax 06221 58-4618161

Für allgemeine Förderberatung wenden Sie sich an die Energieberatungs-Hotline:
06221 58-18141
Die Hotline kann Ihnen keine Auskunft zu Ihrem Antrag geben, da sie nicht in das städtische Förderprogramm involviert ist.

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Förderbaustein

Sanierungsmaßnahmen im Bestand

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist eines der am meisten nachgefragten Förderprogramme für Gebäudesanierung und effizienten Neubau in Deutschland. Um den Antragstellenden in Heidelberg einen besonderen Anreiz zu geben, fördert die Stadt Heidelberg über das Förderprogramm "Rationelle Energieverwendung" ab dem 1. September 2022 ausgewählte Sanierungsmaßnahmen im Bestand im Gleichklang mit der BEG.

Einen Antrag für diesen Förderbaustein kann jede Person stellen, die nach dem 31. August 2022 einen Antrag auf Förderung bei der BEG gestellt hat, für Fördertatbestände, die durch das Förderprogramm "Rationelle Energieverwendung" ebenfalls bezuschusst werden.
Der Antrag wird erst nach Umsetzung der Maßnahme und mit Nachweis des Auszahlungsbescheids der BEG gestellt. Wichtig ist, dass der Antrag innerhalb von einem Monat  nach Erhalt des Auszahlungsbescheids der BEG gestellt wird; ausschlaggebend ist das Datum des BEG-Auszahlungsbescheids. Darauf folgt, nach positiver Prüfung, ein endgültiger Bewilligungsbescheid und die Auszahlung der Förderung der Stadt.

Weitere Informationen zur BEG finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Das BAFA übernimmt die Förderung mit Zuschüssen, die KfW die Förderung über Kredite mit Tilgungszuschüssen.

Förderhöhe und Boni

Die BEG legt für ihre Förderung bestimmte maximale förderfähige Kosten und einen Fördersatz fest. Das Förderprogramm "Rationelle Energieverwendung" orientiert sich an diesen maximalen förderfähigen Kosten und und stockt die Fördersätze mit einem Bonus auf. Der Bonus beträgt 10 Prozent der durch die BEG festgelegten maximal förderfähigen Kosten, bei öffentlich gefördertem Wohnraum 15 Prozent der maximal förderfähigen Kosten.

Grundsätzlich darf nach Vorgaben der BEG durch die Kumulierung der Bundesförderung mit anderen öffentlichen Fördermitteln der Zuschuss insgesamt 60 Prozent der förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Diese Regel wird im Förderprogramm "Rationelle Energieverwendung" mit beachtet.

Bonus für die Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen

Das Förderprogramm "Rationelle Energieverwendung" rechnet einen zusätzlichen Bonus von 2,5 Prozent (7,5 Prozent bei öffentlich gefördertem Wohnraum) an, wenn bei der Sanierung Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen eingesetzt wurden. Diese müssen eine Zertifizierung nach FSC, PEFC, Blauer Engel oder natureplus nachweisen. Welche Dämmstoffe als Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen definiert sind, ist in §1 Abs. 2 des Förderprogramms definiert.

Hinweis

In Kombination mit einer Maßnahme aus diesem Förderbaustein kann außerdem eine Maßnahme aus dem Förderbaustein "Gebäudebrüter und Fledermäuse" beantragt werden. Denken Sie bei der Gebäudesanierung auch den Artenschutz an Gebäuden mit.

Antragsformulare

Jedem Antrag muss immer das Antragsformular sowie die jeweilige Anlage mit Details zur Maßnahme beigelegt werden. Weitere benötigte Unterlagen finden Sie im nächsten Abschnitt unter "Weitere benötigte Unterlagen".

Hinweis: Sparen Sie Ressourcen und reichen Sie Ihren Förderantrag komplett online über unser Online-Formular ein.


Weitere benötigte Unterlagen

Unterlagen für die Förderung von Einzelmaßnahmen

  • Kopie/Scan des Auszahlungsbescheids der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
  • Nachweis über die Antragstellung bei der BEG nach dem Stichtag 31. August 2022 (wenn nicht im Auszahlungsbescheid der BEG vermerkt)
  • Kopie/Scan der Endrechnungen der ausführenden Fachfirmen bzw. der Energieberaterin / des Energieberaters

Alle benötigten Unterlagen finden Sie auch auf der Checkliste "Einzelmaßnahmen" (86,6 KB).

Unterlagen für die Förderung von Gesamtmaßnahmen

  • Kopie/Scan des Festsetzungsbescheids der KfW / der KfW-Finanzierungspartnerin zum Tilgungszuschuss nach BEG
  • Nachweis über die Antragstellung bei der BEG nach dem Stichtag 31. August 2022 (wenn nicht im Festsetzungsbescheid der KfW / der KfW-Finanzierungspartnerin vermerkt)
  • Kopie/Scan der Endrechnungen der ausführenden Fachfirmen bzw. der Energieberaterin / des Energieberaters
  • Energieausweis des sanierten Gebäudes

Alle benötigten Unterlagen finden Sie auch auf der Checkliste "Gesamtmaßnahmen" (87,3 KB).


Häufige Fragen und Antworten

Welche Maßnahmen der BEG werden auch durch die Stadt Heidelberg bezuschusst?

Die Stadt Heidelberg bezuschusst sowohl BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) als auch Gesamtsanierungen im Rahmen der BEG Wohngebäude (BEG WG) und BEG Nichtwohngebäude (BEG NWG). Dabei handelt es sich um folgende ausgewählte Maßnahmen:

BEG EM: Gebäudehülle Dämmung von Außenwänden
Dämmung von Dachflächen
Dämmung von Geschossdecken und Bodenflächen
Austausch von Fenstern und Außentüren
Sommerlicher Wärmeschutz
BEG EM: Anlagentechnik Einbau von Lüftungsanlagen (nur mit Wärmerückgewinnung)
BEG EM: Heizungsanlagen Wärmepumpen
Anschluss an ein Wärmenetz (Anschluss an die Fernwärme der Stadtwerke Heidelberg)
BEG EM: Fachplanung und Baubegleitung
BEG WG und BEG NWG Effizienzhaus Denkmal
Effizienzhaus 55
Effizienzhaus 40

Warum wird eine Maßnahme der BEG nicht durch die Stadt Heidelberg bezuschusst?

Die Stadt Heidelberg verfolgt mit ihrem Förderprogramm die Sanierung von Gebäuden auf einen erhöhten Effizienzstandard und hat sich deshalb entschieden, bestimmte Maßnahmen nicht zu fördern. Insbesondere betrifft dies einige Gesamtsanierungen zum Effizienzhaus sowie verschiedene, ausgewählte Einzelmaßnahmen.
Generell wurde sich bei der Auswahl der zu bezuschussenden BEG-Maßnahmen an den bisherigen Richtlinien des Förderprogramms "Rationelle Energieverwendung" orientiert und nur wenige neue Maßnahmen mit aufgenommen.