Förderbaustein
Sanierungsmaßnahmen im Bestand
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist eines der am meisten nachgefragten Förderprogramme für Gebäudesanierung und effizienten Neubau in Deutschland. Um den Antragstellenden in Heidelberg einen besonderen Anreiz zu geben, fördert die Stadt Heidelberg über das Förderprogramm "Rationelle Energieverwendung" ab dem 1. September 2022 ausgewählte Sanierungsmaßnahmen im Bestand im Gleichklang mit der BEG.
Einen Antrag für diesen Förderbaustein kann jede Person stellen, die nach dem 31. August 2022 einen Antrag auf Förderung bei der BEG gestellt hat, für Fördertatbestände, die durch das Förderprogramm "Rationelle Energieverwendung" ebenfalls bezuschusst werden. Welche Maßnahmen dies betrifft, finden Sie unter Häufige Fragen und Antworten.
Weitere Informationen zur BEG finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Das BAFA übernimmt die Förderung mit Zuschüssen, die KfW die Förderung über Kredite mit Tilgungszuschüssen.
Mit Änderung der Förderrichtlinie gelten ab 1. März 2024 andere Verfahren für die Antragstellung. Diese ist abhängig von dem Zeitpunkt des durch die BEG ausgestellten Zuwendungsbescheids.
Antragstellung bei der BEG zwischen 01.09.2022 und 29.02.2024 alte Richtlinie (bis 29.02.2024) |
Antragstellung bei der BEG nach dem 29.02.2024 neue Richtlinie (ab 01.03.2024) |
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Antragstellung "Rationelle Energieverwendung" innerhalb von 1 Monat nach Erhalt des Zuwendungsbescheids der BEG. | |
Bewilligung der Förderung durch die Stadt Heidelberg. | |
Antragstellung "Rationelle Energieverwendung" innerhalb von 1 Monat nach Erhalt des Auszahlungsbescheids der BEG. (Maßnahme bereits durchgeführt) |
Verwendungsnachweis nach Umsetzung der Maßnahme innerhalb von 1 Monat nach Erhalt des Auszahlungsbescheids der BEG. |
Auszahlung der Förderung durch die Stadt Heidelberg nach Prüfung der Unterlagen. | Auszahlung der Förderung durch die Stadt Heidelberg nach Prüfung der Unterlagen. |
Online-Antragsformular (Übergangsregelung nach alter Richtlinie) | Online-Antragsformular (Bewilligung BEG ab 01.03.2024) Online-Verwendungsnachweis (ab 01.03.2024) |
Förderhöhe und Boni
Die BEG legt für ihre Förderung bestimmte maximale förderfähige Kosten und einen Fördersatz fest. Das Förderprogramm "Rationelle Energieverwendung" orientiert sich an diesen maximalen förderfähigen Kosten und und stockt die Fördersätze mit einem Bonus auf. Der Bonus beträgt 10 Prozent der durch die BEG festgelegten maximal förderfähigen Kosten, bei öffentlich gefördertem Wohnraum 15 Prozent der maximal förderfähigen Kosten.
Grundsätzlich darf nach Vorgaben der BEG durch die Kumulierung der Bundesförderung mit anderen öffentlichen Fördermitteln der Zuschuss insgesamt 60 Prozent der förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Diese Regel wird im Förderprogramm "Rationelle Energieverwendung" mit beachtet.
Bonus für die Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen
Das Förderprogramm "Rationelle Energieverwendung" rechnet einen zusätzlichen Bonus von 2,5 Prozent (7,5 Prozent bei öffentlich gefördertem Wohnraum) an, wenn bei der Sanierung Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen eingesetzt wurden. Diese müssen eine Zertifizierung nach FSC, PEFC, Blauer Engel oder natureplus nachweisen. Welche Dämmstoffe als Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen definiert sind, ist in §1 Abs. 2 des Förderprogramms definiert.
Hinweis
In Kombination mit einer Maßnahme aus diesem Förderbaustein kann außerdem eine Maßnahme aus dem Förderbaustein "Gebäudebrüter und Fledermäuse" beantragt werden. Denken Sie bei der Gebäudesanierung auch den Artenschutz an Gebäuden mit.