Kinderschutz
Information und Beratung
Der Schutz von Kindern ist das wichtigste Ziel des Heidelberger Kinderschutz Engagements HEIKE. An die Fachkräfte, die in Kontakt mit Kinder und Jugendlichen stehen, sind im Kinderschutz hohe Anforderungen gestellt. Liegt ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vor, sieht der gesetzliche Schutzauftrag nach §8a SGB VIII und 4 KKG für die Fachkräfte der Jugendhilfe und für Berufsgeheimnisträger ein sensibles und schrittweises Vorgehen vor, um diesen Anforderungen gerecht werden zu können.
Bei einer dringenden Gefahr für das Wohl des Kindes; in denen eine Einbeziehung von „insoweit erfahrenen Fachkräften“ nicht angemessen oder möglich ist, und ein dringender Kontakt zum Jugendamt / eine Inobhutnahme erforderlich sein sollte, sind folgende Stellen erreichbar:
Kinder- und Jugendamt: Montag – Donnerstag: 8:00 – 17:00 Uhr, Freitag: 8:00 – 13:00 Uhr, Telefon: 06221 5831510; Telefax: 06221 5848510
Bürgerservice: Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr, Telefon: 06221 58-10580
Nach Dienstzeiten des Kinder- und Jugendamtes oder des Bürgerservice kann die Telefonnummer der Rufbereitschaft über folgende Polizeistellen erfragt werden: Führungs- und Lagezentrum: 0621 1746132 oder 0621 1741700