Amt für Baurecht und Denkmalschutz
Das Amt für Baurecht und Denkmalschutz achtet auf die Einhaltung von baurechtlichen und anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften und erteilt unter Beachtung dieser Vorschriften Baugenehmigungen. Es ist weiterhin zuständig für erforderliche Maßnahmen zum Schutz von Kulturdenkmalen. Das Amt bearbeitet Förderanträge (insbesondere zur Eigentumsförderung) sowie Anträge für städtische Förderprogramme (z.B. Eigentumserwerb). Dem Baurechtsamt ist das Technische Bürgeramt angegliedert - die zentrale Anlaufstelle für Informationen zu den Themen Planen, Bauen und Umwelt.
Hier finden Sie detaillierte Informationen wie Öffnungszeiten, Formulare und Verfahren des Amtes für Baurecht und Denkmalschutz.
mehr dazu
Abteilungen des Amtes
Baubezirke
Technisches Bürgeramt
Wohnbauförderung
Fachstelle Barrierefreies Planen, Bauen, Wohnen
Weitere Infos
Baugesetzbuch
Baunutzungsverordnung
Barrierefreiheit
Bebauungspläne
Gewerbliche Sondernutzungen in der Altstadt (Hinweisblatt)
Werbeanlagensatzung (88,9 KB)
Landesbauordnung
Leitfaden Werbeanlagensatzung Altstadt (1,977 MB)
Unesco-Welterbe
Wärmegesetz