Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Standesamt
Rathaus, Marktplatz 10
69117 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-4 93 40

Fax: 06221 58-4618500

Dolmetscher

Sofern der Partner der deutschen Sprache nicht oder nicht ausreichend mächtig sein sollte, wird aus rechtlichen Gründen für die Anmeldung zur Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft und für die Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft ein vereidigter Dolmetscher verlangt, der in die entsprechende Muttersprache übersetzt. Vereidigte Dolmetscher finden Sie in der Datenbank der Landesjustizverwaltungen unter www.justiz-dolmetscher.de.

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