Sanierungsgebiet Altstadt IV
Das Sanierungsgebiet Altstadt IV wurde im Bund-Länder-Sanierungsprogramm (SEP) zu 60 Prozent durch Bund und Land gefördert. Der Förderrahmen betrug sich auf 7.503.564 Euro. Der Bewilligungszeitraum endete am 31. Dezember 2012 und wurde auf den 31. Dezember 2013 verlängert.
Die Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets wurde am 13.01.2016 rechtskräftig.
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