Amt für Finanzen, Liegenschaften und Konversion
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Sanierungsgebiet Wieblingen

Wieblingen wurde in das Bund/Länderprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen und später in das Programm "Lebendige Zentren" überführt. 

Nach den Städtebauförderungsrichtlinien Baden-Württemberg ist eine Sanierungssatzung für die Ausschüttung von Fördermitteln erforderlich. 

Die vom Gemeinderat am 23. Juli 2020 beschlossene Satzung für das Sanierungsgebiet Heidelberg-Wieblingen wurde vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Urteil vom 20. Juli 2023 für unwirksam erklärt. 
Die Bekanntmachung über die Unwirksamkeit der Satzung erfolgte im Stadtblatt vom 18. Oktober 2023.
Eine Förderung von Maßnahmen über das Bund-/Länderprogramm ist deshalb nicht mehr möglich.