Sanierungsgebiet Wieblingen
Ansprechpartner zum Sanierungsverfahrens sind die Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz Telefon: 06221/ 5305-294 oder das Stadtplanungsamt Telefon: 06221/ 58-23000.
Wieblingen wurde in das Bund/Länderprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Der Förderrahmen für städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen beträgt 1.083.333 Euro mit einem Zuschuss des Bundes und des Landes von insgesamt 650.000 Euro.
Nach den Städtebauförderungsrichtlinien Baden-Württemberg ist eine Sanierungssatzung für die Ausschüttung von Fördermitteln erforderlich. Das Fördergebiet ist durch ein Sanierungsgebiet räumlich abzugrenzen. Anstelle der vormals geplanten Erhaltungssatzung würde daher eine Sanierungssatzung beschlossen. Insbesondere die Möglichkeit durch eine Sanierungssatzung den Ortsteil fortzuentwickeln und die Gestaltung des Ortsbildes zu verbessern und die energetische Sanierung zu fördern, bietet mehr Möglichkeiten als eine auf den reinen Erhalt ausgerichtete Erhaltungssatzung.
Die Satzung für das Sanierungsgebiet Heidelberg-Wieblingen wurde am 23. Juli 2020 vom Gemeinderat beschlossen und am 19. August 2020 im Stadtblatt veröffentlicht.
Der Schwerpunkt der Sanierungstätigkeit in diesem Gebiet liegt bei der Förderung von privaten Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen.
Die Broschüre mit den Informationen zum Sanierungsgebiet ist als Anlage beigefügt.
Weitere Infos
Broschüre Sanierungsgebiet Wieblingen zum Download (14,221 MB)