Heidelberger Sonnenstrom
Energie vom Dach
Mit einer Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Dach trägt man nicht nur zum Erreichen der Klimaschutzziele bei, sondern schützt sich gleichzeitig vor weiter ansteigenden Stromkosten. Hier sind Bürgerinnen und Bürger gefragt, die in die Solarenergie investieren.
Beratungsangebot
Der Photovoltaik-Eignungscheck der Klimaschutz- und Energieberatungsagentur Heidelberg Rhein-Neckar (KLiBA) bewertet die Eignung des Dachs für eine Photovoltaikanlage. Teil der Analyse ist eine beispielhafte Berechnung zu Anlagengröße, Stromertrag, Kosten und Amortisationszeit. Kombinationen mit Batteriespeichern, Wärmepumpe oder Wallboxen werden einbezogen. Nach Eingabe der Gebäudedaten im Online-Formular der KLiBA erhalten Teilnehmende einen individuellen Bericht per E-Mail. Der Eigenanteil beträgt 30 Euro.
Für eine telefonische Beratung steht Ihnen die Energieberatungs-Hotline der KLiBA unter 06221 - 58 18141 zur Verfügung.
Förderung
Aufgrund der finanziellen Haushaltslage muss das Förderprogramm „Rationelle Energieverwendung“, mit dem auch Einzel- und Gesamtmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung gefördert werden, derzeit pausiert bleiben. Neue Förderanträge können nicht gestellt werden.
Photovoltaikanlagen rentieren sich in der Regel aber auch ohne Förderung nach wenigen Jahren in Betrieb. Der PV-Eignungscheck weist hier auch die Wirtschaftlichkeit auf.
Gründachleitfaden
Ein begrüntes Dach und eine Photovoltaik-Anlage lassen sich sinnvoll miteinander kombinieren. Wie dies funktioniert, zeigt der Handlungsleitfaden zu Dachbegrünung und Photovoltaik in Heidelberg (712 KB). Bei begrünten Dächern, die dies als Auflage eines Bebauungsplans haben, sollte dieser Leitfaden auf jeden Fall eingehalten werden.
Will man im Gültigkeitsbereich der alten Gründachanforderungen eine Photovoltaik-Anlage nach dem neuen Gründachleitfaden errichten oder von gestalterisch Einschränkungen befreit werden, kann über die Plattform Bau-Online des Baurechtsamts eine Abweichung beantragt werden. Näheres dazu finden Sie der Pressemitteilung vom 10. Juli 2024 (105 KB).
Denkmalschutz
Grundsätzlich können Photovoltaik-Anlagen ohne Baugenehmigung errichtet werden. Steht ein Gebäude jedoch unter Denkmalschutz oder befindet es sich innerhalb der Gesamtanlagenschutzsatzung Alt-Heidelberg oder Weststadt ist für die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung notwendig.
- Leitlinie des Landes Baden-Württemberg für Solaranlagen auf Denkmälern
- Richtlinie Genehmigungsfähigkeit Photovoltaikanlagen in Alt-Heidelberg (130 KB) mit Anlage 1 (284 KB) und Anlage 2 (468 KB)
- Richtlinie Genehmigungsfähigkeit Photovoltaikanlagen in der Weststadt (beschlossen am 09.04.2025)


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