Bei Fragen zur Antragstellung oder zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags wenden Sie sich bitte an:

Amt für Baurecht und Denkmalschutz
Kompetenzzentrum Förderung
Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Mobiltelefon (0 62 21) 5 82 51 30
Fax (0 62 21) 5 84 62 59 15


Zur Ämterseite

Bei Fragen zur technischen Prüfung und den technischen Richtlinien wenden Sie sich bitte an:
 

Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie
Energie und Klimaschutz
Palais Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Fax (0 62 21) 5 84 61 81 61
Mo-Do 8:00-15:00 Uhr; Fr 8:00-12:00 Uhr

Für allgemeine Förderberatung wenden Sie sich an:

Energieberatungs-Hotline
E-Mail
(Montags - Donnerstags)

Die Hotline kann Ihnen keine Auskunft zu Ihrem Antrag geben, da sie nicht in das städtische Förderprogramm involviert ist.

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Förderprogramm

Rationelle Energieverwendung

Seit 1993 fördert die Stadt Heidelberg mit dem Förderprogramm „Rationelle Energieverwendung“ Maßnahmen zur Energieeinsparung. Das Programm wird seitdem kontinuierlich fortgeschrieben, erweitert und evaluiert. Mit dem Förderprogramm setzt die Stadt Anreize für Klimaschutzmaßnahmen – dazu haben in Vergangenheit die Sanierung von Gebäuden und der Neubau von Passivhäusern gehört. Seit 2021 werden über das Förderprogramm auch Photovoltaikanlagen am Gebäude gefördert.

Kontakt & Antragstellung

Stellen Sie Ihren Förderantrag, bevor Sie mit der Umsetzung Ihrer Maßnahme starten

Aus Gründen der Ressourcenschonung und für eine schnellere Bearbeitung Ihres Antrags verwenden wir ausschließlich eine digitale Antragstellung sowie einen digitalen Verwendungsnachweis. Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der Antragstellung sowie beim Einreichen Ihres Verwendungsnachweises eventuell geforderte Unterlagen im PDF-Format zur Hand haben sollten.

Anträge werden grundsätzlich nur entgegen genommen, wenn für die zu fördernde Maßnahme noch kein Auftrag erteilt wurde. Weitere Informationen entnehmen Sie den Förderrichtlinien sowie der Informationsseite zu den Maßnahmen.

Telefonische Auskunft erteilen die Mitarbeiter/innen der Wohnbauförderung des Technischen Bürgeramtes (Antragstellung oder Bearbeitungsstand des Antrags) sowie die Mitarbeiter/innen des Bereichs Energie und Klimaschutz des Amtes für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie (technischen Prüfung und den technischen Richtlinien).

Anträge vor 2024

Verwendungsnachweise für Förderanträge aus den Jahren 2024 und früher können Sie weiterhin digital über unser Online-Formular "Verwendungsnachweis (Anträge 2024 und früher)" einreichen, in Papierform senden Sie diese bitte per Post an die Mitarbeiter/innen der Wohnbauförderung des Technischen Bürgeramtes. Die Postadresse ist auf dem jeweiligen Formular hinterlegt.

Pictogramm eines Antrags im Briefumschlag

Antrag stellen

Formular für Förderanträge nach der aktuellen Richtlinie, gültig ab 01. Juli 2026.

Pictogramm eines Verwendungsnachweises im Briefumschlag

Verwendungsnachweis einreichen

Formular für Verwendungsnachweise zu Anträgen nach der aktuellen Richtlinie, gültig ab 01. Juli 2026.

Eine Person ruft die Website der Stadt Heidelberg auf einem Tablet auf.

Richtlinien

Die gesamten Richtlinien und Allgemeine Nebenbestimmung des Förderprogramms mit den wichtigsten Informationen zur Antragstellung.

Photovoltaikanlage.

Maßnahmen

Das Förderprogramm legt derzeit seinen Fokus auf Photovoltaikanlagen. Fragen und Antworten zu den geförderten Maßnahmen finden Sie hier.

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